WLAN-Gesetz 2017 am 30. Juni 2017 im Bundestag

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nach einer Meldung von heise online ihren Widerstand gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes aufgegeben, mit dem die Störerhaftung von Anbietern offener Funknetze weitgehend abgeschafft werden soll. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag am 26.06.2017 übten Strafverfolger, Rechteinhaber und Vertreter von Interessenverbänden massive Kritik an diesem Gesetzesentwurf. Das Gesetz soll in der Sitzung vom 30.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Ungleichbehandlung von Kabelnetzwerk-Betreibern bleibt

Unverändert bleibt nach dem Gesetzentwurf der bisherige § 8 Abs. 3 TMG, wonach das Haftungsprivileg nur für Diensteanbieter gilt, die ein „drahtloses lokales Netzwerk“, also ein WLAN, anbieten. Wer statt dessen ein kabelgebundenes Netzwerk anbietet, ist auch in Zukunft dem Risiko ausgesetzt, unter Berufung auf eine Störerhaftung abgemahnt und mit einer Zahlungsaufforderung konfrontiert zu werden. Bereits >hier< wurde der Standpunkt vertreten: So ohne weiteres nachvollziehbar erscheint diese Ungleichbehandlung von Infrastrukturen für Funk-Netzwerke und Kabel-Netzwerken nicht.

 

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