WLAN-Störerhaftung: Bundesrat billigt neues Telemediengesetz

Öffentliches WLAN, Urheberrecht und Störerhaftung des Hotspot-Betreibers – der Bundesrat billigte in seiner Sitzung vom 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 30.06.2017 verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes. Das Gesetz hat zum Ziel, die Störerhaftung für Anbieter öffentlicher WLAN-Hotspots zu beenden.

WLAN-Störerhaftung nein, LAN-Störerhaftung ja

Dass der neu gefasste § 7 Abs. 4 S. 1 TMG ebenso wie der unverändert gebliebene § 8 Abs. 3 TMG lediglich die Betreiber drahtloser Netzwerke, also die WLAN-Anbieter, privilegiert, nicht aber die Anbieter eines kabelgebundenen Netzwerkes, wurde bereits >hier< thematisiert. Welchen Grund diese unterschiedliche Betreiberhaftung hat, ist weiterhin nicht recht ersichtlich.

Das TMG-Änderungsgesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

 

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