Media Solution GmbH droht mit Pfändung durch Inkasso-Außendienst

Lange war es still um die angebliche Media Solution GmbH, angeblich aus Frankfurt am Main, mit ihrem angeblichen Geschäftsführer „Dr. Robert Ackermann“ und ihrer Routenplaner-Abofalle routenplaner-maps.online. Nun droht die Media Solution GmbH mit der Pfändung durch ein „Inkasso Außendienst Team“. Um es gleich vorweg zu nehmen: An dieser Drohung kann nichts dran sein. Also keine Panik!

Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände

Die E-Mail trägt den Betreff „Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände – Kundennummer [Nummer] – Rechnungsnummer [Nummer]“.

Nachfolgend der Wortlaut der E-Mail – und eingeschoben ein paar Kommentare zur (wirklichen) Rechtslage:

„Sehr geehrtes Mitglied von www.routenplaner-maps.online!

Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] noch immer nicht beglichen.“

Anmerkung: Und dabei bleibt es auch.

„Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt.“

Anmerkung: Wer wie die angebliche „Media Solution GmbH“ als juristische Person unter anderem wegen fehlender Eintragung in das Handelsregister überhaupt nicht existiert, kann auch keine Vollstreckungstitel erwirken.

„Aus diesem Grund wird Sie am Freitag. den 03.02.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Außendienst Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.“

Anmerkung: In Deutschland pfändet der Gerichtsvollzieher und nicht irgend ein „Inkasso Außendienst Team“. Kein Vollstreckungstitel, kein Gerichtsvollzieher. Also auch keine Pfändung.

„Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition beauftragt.“

Anmerkung: Und ganz große Gegenstände werden mit dem Hubschrauber oder mit dem Zeppelin ausgeflogen. Träumt weiter.

„Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlosser hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.“

Anmerkung: Den Schlosser zieht in Deutschland der Gerichtsvollzieher mit hinzu. Siehe oben: Kein Vollstreckungstitel, kein Gerichtsvollzieher. Also auch kein Schlosser.

„Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Mittwoch, den 01.02.2017.“

Anmerkung: Das waren doch immer 500 €? Wie auch immer: Nichts gibt es.

„Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern.“

Anmerkung: Getretener Quark wird breit, nicht stark (Goethe, ebenfalls aus Frankfurt am Main, aber juristisch bewanderter als unsere Freunde von „Media Solution GmbH“).

„Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr. Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen.“

Anmerkung: Richtig. Mit Amazon-Gutscheinen kann man sich schöne Sachen kaufen. Aber man soll damit keine Routenplaner-Abzocker bezahlen.

Vollstreckungsankündigung mit strafrechtlicher Relevanz

Im Strafrecht könnte sich diese neueste Zahlungsaufforderung möglicherweise „versuchte Erpressung“ nennen, vielleicht auch „versuchter Betrug“, weil von einem Vollstreckungstitel die Rede ist, den es wohl nicht geben kann. Einerlei: Für so etwas ist die Staatsanwaltschaft und nicht der Gerichtsvollzieher zuständig. Dem Betreiber oder den Betreibern der Abofalle routenplaner-maps.online (und all der anderen Routenplaner-Abofallen…) sei im eigenen Interesse angeraten, sich nicht zu kühn vorzuwagen – zu viel Kreativität bei der Beitreibung nicht bestehender Forderungen könnte sich zum Bumerang entwickeln. Lass mal gut sein, Supporter.

 

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