Immer wieder neue Namen, immer wieder die gleiche Routenplaner-Abzocke, jetzt angeblich aus Berlin: Unter der Bezeichnung „Digital Media GmbH“, wieder mit „Dr. Robert Ackermann“ als Geschäftsführer, geht die altbekannte Routenplaner-Abofalle unter neuer Domain routenplaner-maps.website in die nächste Runde.
Digital Media GmbH: Neuer Name, bekannter Abofallen-Trick
Digital Media GmbH, Willy-Brandt-Platz 2, 12529 Berlin, Geschäftsführung Dr. Robert Ackermann – so will es diesmal das Web-Impressum unter routenplaner-maps.website/impressum weismachen.
Fantasie und Kreativität sehen anders aus: Mit dem gleichen Design, ebenfalls mit dem angeblichen Dr. Michael Ackermann, treiben oder jedenfalls trieben bereits die eine Solution 24 GmbH unter gps-routenplaner.net, eine Content Solution GmbH unter maps-routenplaner.online, eine Media Solution GmbH unter routenplaner-maps.online, schließlich eine Web Solution GmbH und eine Web2GoSolution GmbH jeweils unter routenplaner-maps.com, ihr Routenplaner-Abofallen-Unwesen. Auch das Logo teilen sich alle diese Routenplaner-Seiten. Gemeinsam ist allen diesen Seitenbetreiber-GmbHs, dass sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind – und deshalb im rechtlichen Sinne überhaupt nicht existieren. Der einzige Unterschied: Diese bisherigen Unternehmen hatten ihren Sitz angeblich in Frankfurt am Main.
Wie in der Vergangenheit bereits tappt in die Abofalle, wer in der Suchmaschine „Bing“ den Suchbegriff „Routenplaner“ eingibt und dann die Augen nicht offen hält: Die Digital Media GmbH taucht dort ganz oben mit einer Anzeige auf.
Registriert wurde die Domain ausweislich einer WHOIS-Abfrage am 06.12.2016 über den in Panama ansässigen Domain-Treuhänder WhoisGuard, Inc.
Wie immer: Fehlerhaftes Seiten-Design – keine Zahlungspflicht
Vorsicht Abzocke: Wie schon in der Vergangenheit bei den anderen Routenplaner-Abofallen sollen mit der Anmeldung 500 € für 24 Monate Mitgliedschaft fällig werden.
Wie bei diesen Abofallen gilt auch hier: Die Gestaltung der Seite routenplaner-maps.website genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Erneut hat dies zur zwingenden Folge, dass Zahlungsaufforderungen der „Digital Media GmbH“ nicht beachtet werden müssen: falsches Design heißt „kein Geld“. Das ergibt sich so unmittelbar aus dem Gesetz. Ganz egal, ob der Laden „Digital Media GmbH“ oder anders heißt, ganz egal, ob eine Adresse in Berlin, in Frankfurt oder an einer anderen Stadt vorgetäuscht wird. Das Gesetz ist da nicht wählerisch…
© RA Stefan Loebisch | Kontakt
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