Web2Go Solution GmbH droht auch mit Pfändung durch Inkasso-Außendienst

Nach der Media Solution GmbH, der Content Solution GmbH sowie der Solution 24 GmbH entfacht nun auch die Web2Go Solution GmbH als Betreiberin der Routenplaner-Abofalle routenplaner-maps.com mit ihrer „Inkassoabteilung“ (Fettdruck! Rot! Großbuchstaben!) Theaterfeuer und droht am 03.03.2017 per E-Mail mit Pfändung der Wertgegenstände. Wieder gilt: Keine Panik! An dieser Drohung kann nichts dran sein.

Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände

Auch die E-Mail der Web2Go Solution GmbH vom 03.03.2017 trägt den Betreff „Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände – Kundennummer [Nummer] – Rechnungsnummer [Nummer]“ und droht in Fettdruck und unterstrichen: „Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 10.03.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Außendienst Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.“

Pfändung durch Web2Go Solution GmbH: Auch nur Quatsch mit Sauce

Wollte die Solution 24 GmbH zwischenzeitlich sogar den Gerichtsvollzieher bemühen, der dann doch nicht erschien, so meint die Web2Go Solution GmbH nun wieder, mit ihrem „Inkasso Außendienst Team“ Eindruck machen zu können. Ansonsten wird wie immer bisher für einen Freitag um 10 Uhr die große Party angekündigt. Wer’s glaubt – denn wie überall in der Juristerei gilt auch für die Web2Go Solution GmbH: Laute Worte ersetzen fehlenden Inhalt nicht. So kann für eine Analyse der neuesten Droh-Mail der Routenplaner-Abofalle aus Frankfurt auf dasjenige >verwiesen< werden, was schon zur Ankündigung der Pfändung durch die Media Solution GmbH geschrieben wurde. Dort erschien dann auch kein „Inkasso Außendienst Team“, weder am Freitag um 10 Uhr noch danach.

Wirklich bedrohlich das alles? Eher ermüdend – das ewig gleiche leere Geschwätz.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

Ein Gedanke zu „Web2Go Solution GmbH droht auch mit Pfändung durch Inkasso-Außendienst

  1. Pingback: Routenplaner Steinbach & Partner: Pfändung durch Inkasso-Außendienst | Kanzlei Stefan Loebisch Passau

Kommentare sind geschlossen.