Brancheneintrag Bayern der Digi Medien GmbH LLC auch im Herbst 2022

Auch im Herbst 2022: Augen auf bei E-Mail-Werbung für den „Brancheneintrag Bayern“ – Achtung Branchenverzeichnis-Falle: Die Digi Medien GmbH LLC betreibt wieder Kaltakquise mittels E-Mail-Spam. Hinter der angeblichen Information über die gespeicherten Daten steht der Versuch, einen kostenpflichtigen „Business Eintrag“ für das Online-Branchenverzeichnis „brancheneintrag.online“ zu ergattern.

Spam für „Brancheneintrag Bayern“

Der Oktober geht, die Digi Medien GmbH LLC kommt. Deren Werbemasche ist von früheren Mailings bereits bekannt: Der Text der – unerbetenen und daher rechtswidrigen – Werbe-E-Mail mit dem Betreff „Branchenbucheintrag 2022/2023“ ist auf den ersten Blick recht unverfänglich:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2022/2023. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam der

Digi Medien GmbH“

Im Anhang der Mail befindet sich das von früheren Spam-Aktionen bereits bekannte PDF „Brancheneintrag“. Derzeit beginnt der Text mit folgender Aufforderung:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte überprüfen Sie die untenstehenden Angaben auf ihre Richtigkeit und korrigieren oder ergänzen Sie gegebenenfalls Ihre firmenrelevanten Daten für die korrekte Eintragung in unserem Branchenbuch und senden Sie uns diese Offerte unterzeichnet bei Annahme an die oben aufgeführte Telefaxnummer zurück.“

Wie das aktuelle Formular für den „Brancheneintrag Bayern“ aussieht, können Sie >hier< sehen. Die entscheidenden Passagen sind in der Kopie gelb hervorgehoben. Bereits in der Vergangenheit wurde diese „Offerte“ für verschiedene Bundesländer angeboten.

Kostenpflichtiger Vertrag droht

Wie bisher bereits handelt es sich um einen Auftrag für einen kostenpflichtigen „Business Eintrag“ in einem „Branchenbuch unter www.brancheneintrag.online“. Auch die Eckwerte des Vertrages sind gleichgeblieben:

Die Mindestlaufzeit soll wie bisher schon zwei Jahre umfassen. Pro Jahr sollen 899 € fällig werden, insgesamt damit 1.798 €. Der Vertrag soll sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sofern er nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Früher wurde die Portalbetreiberin im Formular nur verkürzt – und irreführend – als „Digi Medien GmbH“ bezeichnet. Nun wird die vollständige Firmierung mit Rechtsformzusatz angegeben, also „Digi Medien GmbH LLC“. Als Firmensitz der im Formular als „Digi Medien GmbH“ bezeichneten Portalbetreiberin ist angegeben: 2701 Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware.

Die unter https://www.brancheneintrag.online/agb abrufbaren AGB sehen als Gerichtsstand für alle Kaufleute „die Vereinigten Staaten von Amerika“ vor.

US-amerikanische LLC statt deutsche GmbH

Auch das unter https://www.brancheneintrag.online/impressum abrufbare Web-Impressum weist als Seitenbetreiberin keine GmbH nach deutschem Recht, sondern eine Limited Liability Company (LLC), also eine Rechtsform nach US-amerikanischem Recht, mit dem Namen „Digi Medien GmbH LLC“ aus. Das Wort „GmbH“ ist also nur Bestandteil des Firmennamens. In der E-Mail wird über diesen gar nicht so kleinen Unterscheid in der Rechtsform nicht informiert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Rechnungsstellung durch KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG

Unternehmen, die den Eintragungsformular für den „Brancheneintrag“ an Digi Medien zurückgesandt hatten, bekamen jedenfalls in den von der Kanzlei Stefan Loebisch bislang bearbeiteten Fällen im Anschluss eine Rechnung der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG aus Herisau in der Schweiz für das erste Vertragsjahr zugesandt.

Brancheneintrag Bayern: Was tun?

Weiterhin gilt: Anbieter, die mittels unerbetenem und damit rechtswidrigem E-Mail-Spam auf sich aufmerksam machen, erwecken nicht eben Vertrauen. Anbieter, die dabei auf den ersten Blick den Eindruck einer GmbH nach deutschem Recht erwecken, sich dann aber als ausländisches Rechtskonstrukt entpuppen, wirken erst recht unseriös.

Wie bei jedem Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis gilt: Zuerst lesen, danach erst unterschreiben – oder auch nicht unterschreiben und löschen.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig außergerichtlich wie auch vor Gericht Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich gegen Abofallen und Abzocke aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen verteidigen.

 

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