Achtung Branchenverzeichnis-Falle und Augen auf bei E-Mail-Werbung für den „Brancheneintrag Bayern“: Die Digi Medien GmbH LLC ist auch im April 2022 wieder auf Akquisetour mittels E-Mail-Spam. Hinter der angeblichen Information über die gespeicherten Daten steht der Versuch, einen kostenpflichtigen „Business Eintrag“ für das Online-Branchenverzeichnis „brancheneintrag.online“ zu ergattern.
Inhalt
Spam für „Brancheneintrag Bayern“
Der Osterhase ist wieder weg, die Digi Medien GmbH LLC kommt. Deren Werbemasche ist von früheren Mailings bereits bekannt: Der Text der – unerbetenen und daher rechtswidrigen – Werbe-E-Mail mit dem Betreff „Branchenbucheintrag 2022/2023“ ist auf den ersten Blick unverfänglich:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2022/2023. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der
Digi Medien GmbH“
Im Anhang der Mail befindet sich wie von früheren Spam-Aktionen bereits bekannt ein PDF „Brancheneintrag“ mit der Aufforderung „Bitte Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen“. Wie dieses Formular für den „Brancheneintrag Bayern“ aussieht, können Sie >hier< sehen. Die entscheidenden Passagen sind in der Kopie gelb hervorgehoben. Bereits in der Vergangenheit wurde diese „Offerte“ für verschiedene Bundesländer angeboten.
Kostenpflichtiger Vertrag droht
Wie ebenfalls bereits bekannt handelt es sich um einen Auftrag für einen kostenpflichtigen „Business Eintrag“ in einem „online Branchenbuch unter www.brancheneintrag.online“. Auch die Eckwerte des Vertrages sind gleichgeblieben:
Die Mindestlaufzeit soll wie bisher schon zwei Jahre umfassen. Pro Jahr sollen 899 € fällig werden, insgesamt damit 1.798 €. Der Vertrag soll sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sofern er nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Als Firmensitz der im Formular als „Digi Medien GmbH“ bezeichneten Portalbetreiberin ist angegeben: 2701 Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware.
Die unter https://www.brancheneintrag.online/agb abrufbaren AGB sehen als Gerichtsstand für alle Kaufleute „die Vereinigten Staaten von Amerika“ vor.
Unvollständige Angaben über die „Digi Medien GmbH“
Das unter https://www.brancheneintrag.online/impressum abrufbare Web-Impressum weist als Seitenbetreiberin keine GmbH nach deutschem Recht, sondern eine Limited Liability Company (LLC), also eine Rechtsform nach US-amerikanischem Recht, mit dem Namen „Digi Medien GmbH LLC“ aus. Tatsächlich ist das Wort „GmbH“ also nur Bestandteil des Firmennamens. Über die volle Rechtsform des Unternehmens wird im Formular „Brancheneintrag“ – sagen wir es einmal so: nicht ganz vollständig und deshalb möglicherweise irreführend informiert.
Rechnungsstellung durch KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG
Unternehmen, die den Eintragungsformular für den „Brancheneintrag“ an Digi Medien zurückgesandt hatten, bekamen jedenfalls bislang im Anschluss eine Rechnung der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG aus Herisau in der Schweiz für das erste Vertragsjahr zugesandt.
Brancheneintrag Bayern: Was tun?
Anbieter, die mittels rechtswidrigem E-Mail-Spam auf sich aufmerksam machen, erwecken nicht eben Vertrauen. Anbieter, die dabei auf den ersten Blick den Eindruck einer GmbH nach deutschem Recht erwecken, sich dann aber als ausländisches Rechtskonstrukt entpuppen, wirken erst recht windig.
Wie bei jedem Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis gilt: Zuerst lesen, danach erst unterschreiben – oder auch nicht unterschreiben und löschen.
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abofallen und Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.
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