Brancheneintrag Bayern: KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG schickt Rechnung

Neues zur Branchenverzeichnis-Falle „Brancheneintrag Bayern“ – die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG aus Herisau in der Schweiz verschickt Rechnungen über die Eintragungsgebühr für den „Business Eintrag“.

Brancheneintrag Bayern: Worum geht es?

Über die unerbetene E-Mail-Werbung der Digi Medien GmbH LLC für den „Brancheneintrag Bayern“ mit dem angehängten PDF „Brancheneintrag“ wurde bereits >hier< berichtet. Offenbar fiel der eine oder andere Empfänger dieser Werbe-E-Mails auf Aufforderung „Bitte Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen“ herein und sandte das Formular unterschrieben zurück.

Die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG, Walke 43, 9100 Herisau/Schweiz, verschickt jedenfalls Rechnungen über die Eintragungsgebühr in Höhe von 899 € für den „Business Eintrag“ unter www.brancheneintrag.online. Im Schreiben der KVG AG mit dem Betreff „Kostenrechnung“ heißt es:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Mandantin DIGI MEDIEN GmbH hat uns beauftragt, die unten aufgeführte Forderung, aus Ihrer schriftlichen Anmeldung zum folgenden Vertrag:

Business Eintrag unter www.brancheneintrag.online

einzuziehen.

Ihr Vertrag liegt uns vor.“

Beigefügt wird eine Kopie des Vertrages. Es folgt die Kontoverbindung bei der WIR Bank. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

Brancheneintrag Bayern: Bezahlen oder nicht zahlen?

Ein seriös gemachtes Eintragungsformular für ein Internet-Branchenverzeichnis sieht anders aus als das Formular „Brancheneintrag“ der Digi Medien GmbH LLC. Es kommt auch nicht per Spam-E-Mail.

Wer eine Rechnung der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG für den „Brancheneintrag Bayern“ der Digi Medien GmbH LLC oder einen anderen „Business Eintrag“ unter www.brancheneintrag.online erhalten hat, tut gut, die Nerven zu bewahren. Erst prüfen, dann überweisen: Ist überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen? Hilft eine Anfechtung weiter? Muss der Vertrag gekündigt werden?

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abzocke mit unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen und überraschenden Rechnungen verteidigen.

 

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