Sommer, Sonne, WSK und Plain: Die Anzeigenfalle lebt

Unverwüstlich unterwegs und auch im Sommer 2022 zu zweit aktiv gewesen sind die Anzeigenverlage WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach und Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim. Früher HAS Verlag, jetzt WSK Media, Plain Werbeservice bleibt gleich – über die Anzeigenfallen im Doppelpack war bereits >hier< die Rede. Nicht einmal das Auftragsformular ist neu.

WSK Media und Plain Werbeservice – worum geht es?

Seit dem Jahr 2016 ist die Plain Werbeservice GmbH immer wieder Gegnerpartei im Kanzleileben. Ursprünglich trat sie als Duo mit der HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg auf.

Seit 2016 ist viel passiert: Donald Trump kam und ging als Präsident, die Datenschutz-Grundverordnung trat in Kraft, Corona hält seit bald drei Jahren die ganze Welt im Griff, Putin griff die Ukraine an – die Anzeigenverlage im Doppelpack aber haben unbeirrt Kurs gehalten in all dem Trubel.

Ihr Beuteschema ist allem Anschein nach über die Jahre hinweg gleichgeblieben: Mit Schwerpunkt werden kleine Unternehmen ohne umfangreichen Büroapparat angegangen.

Wie bisher scheint die altbekannte und trickreiche Doppelmasche aus der Zeit des Duos HAS Verlag – Plain Werbeservice zur Anwendung zu kommen: Auch im Jahr 2022 berichten Geschädigte, zunächst am Telefon mit dem Hinweis geködert worden zu sein, eine bereits veröffentlichte Werbeanzeige müsse verlängert werden.

Tatsächlich hatten die geschädigten Unternehmen eine derartige Werbeanzeige geschaltet, beispielsweise auf einer öffentlichen Werbetafel im Gemeindegebiet oder in einer lokalen Werbebroschüre – nicht aber bei WSK Media oder Plain Werbeservice, sondern bei einem ganz anderen Anzeigenverlag.

Dann sei, häufig unter Zeitdruck in der Stoßzeit, ein Außendienst-Mitarbeiter unter Verweis auf das Telefonat in den Geschäftsräumen erschienen und habe sich in aller Eile ein hastig hingehaltenes Formular unterschreiben lassen. Einige Zeit danach sei dann ein weiterer Anruf erfolgt: Es gehe um die Bestätigung des neuen Anzeigenauftrages.

Diese „Bestätigung“ stellte sich dann als zweiter Anzeigenauftrag heraus, nun mit dem Plain Werbeservice als Vertragspartner. Das eine Unternehmen reicht die Kundendaten allem Anschein nach an das andere Unternehmen weiter. Zuerst flattert dann die Rechnung der WSK Media UG ins Haus. Einige Zeit später folgt die Rechnung der Plain Werbeservice GmbH.

Altbekanntes Auftragsformular – versteckte Preisklausel im Kleingedruckten

WSK Media wie auch Plain Werbeservice verwendeten such im Sommer 2022 als Auftragsformular wieder ein Blatt im Format Din A4, das viel Text und einige Ankreuzfelder enthielt.

Hier wie da enthält das Kleingedruckte mitten im Fließtext ohne jede grafische Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach, nämlich für jede Auflage auf’s neue.

Die „Gegenleistung“ ist unverändert:

2.000 Faltblätter (Hochformat DIN A3 – großer Zeichenblock) beim Plain Werbeservice, 2.000 Faltblätter DIN A5 (kleines Schulheft!) bei WSK Media, die angeblich jeweils über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost verteilt werden. Pro Postleitbereich werden angeblich mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt. Wie viele dieser Faltblätter wandern wohl ungelesen in den Papiermüll – wenn sie überhaupt verteilt werden?

Weiterhin gilt: Vorsicht bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon! Erst genau lesen, dann erst unterschreiben!

WSK Media und Plain Werbeservice: Forderungsabwehr ist möglich

Auch wenn die Unterschriften schon auf dem Auftragsformularen sind, sogar wenn die Rechnungen bereits auf dem Schreibtisch liegen, muss es noch nicht zu spät sein:

Ein Anzeigenvertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klauseln“.

Auch im Spätsommer und Herbst 2022 gilt: Wer eine Rechnung der WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach oder der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte entschlossen reagieren. Im Umgang mit dubiosen Anzeigenverlagen kommt es auf Schnelligkeit und gute Nerven an. Erfahrungen mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern sind ebenfalls nützlich. Wer nicht wagt, gewinnt auch nicht.

 

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