Plain Werbeservice und HAS Verlag: Doppelpack

Plain Werbeservice GmbH und HAS Verlag GmbH & Co. KG – Anzeigenverträge im Doppelpack: Von den Geschäftspraktiken der HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg war bereits hier die Rede. Die Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim steht nicht zurück. Sie will Geld für eine Anzeige in einem „Info Notruf“. Und zwar viel Geld.

Plain Werbeservice und HAS Verlag – worum geht es?

Auch andere Blogger berichten, dass Plain Werbeservice GmbH und HAS Verlag GmbH & Co. KG wohl regelmäßig im Doppelpack auftreten – das eine Unternehmen reicht die Kundendaten allem Anschein nach an das andere Unternehmen weiter.

Eine Mandantschaft berichtet, zunächst vom HAS Verlag am Telefon mit dem Hinweis, es gehe um die Verlängerung einer bereits auf einer Werbetafel in der Gemeinde veröffentlichten Werbeanzeige, geködert worden zu sein. Später sei ein weiterer Anruf erfolgt – es gehe um die Bestätigung des Anzeigenauftrages. Diese „Bestätigung“ stellte sich dann aber als eigenständiger, weiterer Anzeigenauftrag heraus – mit dem Plain Werbeservice als Vertragspartner.

Versteckte Preisklausel im Kleingedruckten

Hier wie da enthält das Kleingedruckte ohne jede Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach.

Bereits der „Netto Auflagenpreis“ von 998 €, den der Plain Werbeservice für eine nur 50 x 80 mm große Annonce verlangt, ist happig. Hinzu kommen „Satz/Reprokosten/Gestaltung“ von 197 € – „zuzügl. 6,- € Porto u. Versand“. Rund 1.200 €…

Die „Gegenleistung“:

„Der Verlag ist verpflichtet, die vereinbarte Werbeanzeige in 2.000 Faltblättern (Hochformat DIN A3) abzudrucken und innerhalb eines Radius von 50 km zum vereinbarten Postleitzahlengebiet verteilen zu lassen. Die Verteilung erfolgt über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost in den Postleitbereichen der Inserenten. Pro Postleitbereich werden mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt.
Mit der Aufgabe der Faltblätter zur Verteilung an die Deutsche Post AG ist die Verteilungspflicht des Verlages erfüllt.“

Das Zuckerl gibt’s vorweg:

„Das Druckobjekt erscheint viermal im Jahr. Die erste Auflage wird innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung veröffentlicht Die weiteren Veröffentlichungen erfolgen im zeitlichen Abstand von etwa zwei Monaten zur jeweiligen vorangegangenen Veröffentlichung. Der nebenstehende Anzeigenpreis gilt für eine Auflage.“

Vier Auflagen im Jahr also. Knapp 1.200 € also mal vier – fast 4.800 € im Jahr. Worin liegt der echte Gegenwert? Wie amortisiert sich dieser Betrag?

Forderungsabwehr ist möglich

Vorsicht bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon! Und erst genau lesen, dann erst unterschreiben!

Aber auch, wenn die Unterschrift schon auf dem Zettel ist, und gar die Rechnung im Briefkasten liegt, muss es noch nicht zu spät sein:

Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klausel“.

Wer eine Rechnung der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren: Frühestmögliche Überprüfung des gesamten Schriftwechsels, ob der Anzeigenvertrag angreifbar ist oder doch rechtlichen Bestand hat, ist der sicherste Weg. Im Umfang mit dubiosen Anzeigenverlagen ist oft Nervenstärke entscheidend – und Erfahrung mit anderen dubiosen Anzeigenverlagen nützlich. Vor allem, wenn sie wie Plain Werbeservice GmbH und HAS Verlag GmbH & Co. KG als Doppelpack auftreten. Wer nicht wagt, gewinnt nicht.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

Ein Gedanke zu „Plain Werbeservice und HAS Verlag: Doppelpack

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