Sommerferien 2023 sind vorbei, WSK und Plain sind da

Die Sommerferien sind vorbei, auf den Schreibtischen und im E-Mail-Postfach türmt sich die Post, und am Empfang steht eine unbekannte Person, die etwas von einem Anzeigenauftrag erzählt und ein Formular in der Hand hält: Eigentlich passt es gerade gar nicht. Auch im Spätsommer 2023 sind die Anzeigenverlage WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach und Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim zu zweit auf Kundenfang gewesen. Früher HAS Verlag, jetzt WSK Media, Plain Werbeservice bleibt gleich – über die Anzeigenfallen im Doppelpack wurde im Blog von Rechtsanwalt Stefan Loebisch bereits oft berichtet.

WSK Media und Plain Werbeservice – worum geht es?

Bereits seit dem Jahr 2016 ist die Plain Werbeservice GmbH regelmäßig Gegnerpartei im Kanzleileben. Ursprünglich trat dieses Unternehmen stets im Duett mit der HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg in Erscheinung. Laut Handelsregister wurde die WSK Media UG (haftungsbeschränkt) mit Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2019 gegründet und am 01.04.20219 beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Registernummer HRB 18722 eingetragen. Als Geschäftsführer ist Ralf Kufner angegeben. Der wiederum – oh Wunder ! – ist auch für die Plain Werbeservice GmbH und die HAS Verwaltungs GmbH, die Komplementär-GmbH der HAS Verlag GmbH & Co. KG, als Geschäftsführer verzeichnet. Das Branchenportal North Data stellt die Verbindungen zwischen den drei Unternehmen – und darüber hinaus – grafisch leicht nachvollziehbar dar.

Das Beuteschema dieser Anzeigenverlage ist über die Jahre hinweg gleichgeblieben: Mit Schwerpunkt werden allem Anscheine nach kleine Unternehmen ohne umfangreichen Büroapparat oder neugegründete Unternehmen im Start-up-Trubel angegangen.

Akquise per Doppelmasche

Wie bisher scheint die altbekannte Doppelmasche aus der Zeit des Duos HAS Verlag – Plain Werbeservice zur Anwendung zu kommen: Auch im Spätsommer 2023 berichten Geschädigte, zunächst am Telefon mit dem Hinweis geködert worden zu sein, eine bereits veröffentlichte Werbeanzeige müsse verlängert werden.

Tatsächlich hatten die geschädigten Unternehmen eine derartige Werbeanzeige geschaltet, beispielsweise auf einer öffentlichen Werbetafel im Gemeindegebiet oder in einer lokalen Werbebroschüre – nicht aber bei WSK Media oder Plain Werbeservice, sondern bei einem ganz anderen Anzeigenverlag.

Dann sei – nach den Berichten häufig in der Stoßzeit mit Zeitdruck – ein Außendienst-Mitarbeiter unter Verweis auf das Telefonat in den Geschäftsräumen erschienen und habe sich in aller Eile ein hastig hingehaltenes Formular unterschreiben lassen. Einige Zeit danach sei dann ein weiterer Anruf erfolgt: Es gehe um die Bestätigung des neuen Anzeigenauftrages.

Diese „Bestätigung“ stellte sich dann als eigenständiger, weiterer Anzeigenauftrag heraus. Das eine Unternehmen reicht die Kundendaten allem Anschein nach an das andere Unternehmen weiter. Zuerst flattert dann die Rechnung des einen Unternehmens ins Haus. Einige Zeit später folgt die Rechnung des anderen Unternehmens.

Preisangabe im Auftragsformular – versteckte Details im Kleingedruckten

Weiterhin verwenden WSK Media wie auch Plain Werbeservice jeweils ein Auftragsformular, das viel Text und einige Ankreuzfelder enthält.

Hier wie da enthält das Kleingedruckte mitten im Fließtext ohne jede grafische Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach, nämlich für jede Auflage auf’s neue.

Die „Gegenleistung“ ist unverändert:

2.000 Faltblätter (Hochformat DIN A3 – großer Zeichenblock) beim Plain Werbeservice, 2.000 Faltblätter DIN A5 (kleines Schulheft!) bei WSK Media, die angeblich jeweils über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost verteilt werden. Pro Postleitbereich werden angeblich mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt. Wie viele dieser Faltblätter wandern wohl ungelesen in den Papiermüll – wenn sie überhaupt verteilt werden?

WSK Media und Plain Werbeservice: Forderungsabwehr ist möglich

Weiterhin heißt es: Vorsicht bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon! Erst genau lesen, dann erst unterschreiben!

Auch wenn die Unterschrift schon auf dem Auftragsformular ist, sogar wenn die Rechnung bereits im Briefkasten liegt, muss es noch nicht zu spät sein:

Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klauseln“.

Auch im Spätsommer und Herbst 2023 gilt: Wer eine Rechnung der WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach oder der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte entschlossen reagieren. Im Umgang mit dubiosen Anzeigenverlagen kommt es auf Schnelligkeit und gute Nerven an. Erfahrungen mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern sind ebenfalls nützlich. Wer nicht wagt, gewinnt nicht.

 

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