Die Anzeigenverlage WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach und Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim sind weiterhin gemeinsam als Doppelpack aktiv. Von der WSK Media UG und deren Anzeigenfalle für den „Notruf-Info KIV“ war bereits >hier< die Rede. Plain Werbeservice akquiriert aktuell wieder Anzeigen für einen „Ratgeber Erste Hilfe“.
WSK Media und Plain Werbeservice – worum geht es?
An der Masche der beiden Anzeigenverlage scheint sich nicht geändert zu haben: Geschädigte berichten, mit dem Hinweis geködert worden zu sein, es gehe um die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Werbeanzeige, zum Beispiel auf einer Werbetafel in der Gemeinde oder in einer lokalen Werbebroschüre. Später sei eine weitere Kontaktaufnahme erfolgt: Es gehe um die Bestätigung des neuen Anzeigenauftrages. Diese angebliche „Bestätigung“ stellte sich später als eigenständiger, weiterer Anzeigenauftrag heraus, nun mit dem Plain Werbeservice als Vertragspartner. Das eine Unternehmen reicht die Kundendaten allem Anschein nach an das andere Unternehmen weiter.
Diese Masche ist bereits seit Jahren bekannt: Früher trat die HAS Verlag GmbH & Co. KG mit der Plain Werbeservice GmbH im Doppelpack auf.
Versteckte Preisklausel im Kleingedruckten
Hier wie da enthält das Kleingedruckte ohne jede Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach.
Die „Gegenleistung“?
2.000 Faltblätter, die angeblich über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost verteilt werden. Pro Postleitbereich sollen demnach mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt werden.
WSK Media und Plain Werbeservice: Forderungsabwehr ist möglich
Vorsicht bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon! Erst genau nachfragen, dann sorgfältig lesen, und am Schluss erst erst unterschreiben – oder eben nicht!
Auch, wenn die Unterschrift schon auf dem Auftragsformular ist, die Rechnung im Briefkasten liegt, gar eine Rechnung bereits bezahlt ist, muss es aber noch nicht zu spät sein:
Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – es geht um Anfechtung, Irreführung, arglistige Täuschung und überraschende AGB-Klauseln. Mit diesem zivilrechtliche Werkzeugkasten lässt sich einiges wieder gut machen.
Wer eine Rechnung der WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach oder der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren: Frühestmögliche Überprüfung des gesamten Schriftwechsels, ob der Anzeigenvertrag angreifbar ist oder doch rechtlichen Bestand hat, ist das Gebot der Stunde. Im Umgang mit dubiosen Anzeigenverlagen ist oft Nervenstärke entscheidend – und sind Erfahrungen auch mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern nützlich. Vor allem, wenn sie wie WSK Media UG (haftungsbeschränkt) und Plain Werbeservice GmbH als Doppelpack auftreten. Auch hier gilt: Wer nicht wagt, gewinnt nicht.
© RA Stefan Loebisch | Kontakt