HAS Verlag, Plain Werbeservice, WSK Media – drei Unternehmen, eine Methode

Die Anzeigenverlage HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg und Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim haben es nicht nur auf dieser Website zu einiger Prominenz gebracht. Seit einiger Zeit mischt ein drittes Unternehmen mit  – die WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach.

Worum geht es?

Die WSK Media UG (haftungsbeschränkt), Steinmetzstraße 42-44, 41061 Mönchengladbach, wurde am 01.04.2019 beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Registernummer HRB 18722 ins Handelsregister eingetragen. Gegenstand ist laut Handelsregistereintrag die Erstellung und Vermittlung von Anzeigenwerbung. Das Stammkapital wird mit 1,00 € (in Worten: ein Euro) mitgeteilt. Der Name des Geschäftsführers: Ralf Kufner, geboren am 26.02.1968.

Der wiederum ist kein Neuling im Anzeigengeschäft – er ist bereits beim Amtsgericht Köln unter der Registernummer HRB 77190 für die Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim als Geschäftsführer vermerkt. Zusätzlich ist er beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 122564 als Geschäftsführer der HAS Verwaltungs GmbH eingetragen. Diese wiederum ist die persönlich haftende Gesellschafterin der HAS Verlag GmbH & Co. KG.

Unterschiedliche Unternehmen, derselbe Geschäftsführer, die gleiche Masche

Die WSK Media UG fiel hier zuletzt mit einem Anzeigenauftrag für eine Werbeanzeige in einem Blättchen „Notruf-Info KIV“ auf. Betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer berichteten von der gleichen Masche bei der Akquise, die seit jeher vom HAS Verlag und vom Plain Werbeservice bekannt ist: Unter Bezugnahme auf eine in einem ganz anderen Werbemedium geschaltete Werbeanzeige wird Handlungsbedarf vorgespiegelt. Dann schnappt die Anzeigenfalle zu.

Wie schon zu Zeiten des Doppelpacks HAS Verlag und vom Plain Werbeservice erfolgt auch die Kontaktaufnahme durch die WSK Media UG,wenn im geköderten Unternehmen gerade Hektik und Zeitdruck herrschen. Fast schon überflüssig zu erwähnen: Auch die WSK Media UG tritt im Doppelpack auf – hier bislang im Zusammenspiel mit dem Plain Werbeservice.

Augen und Ohren auf bei Kontaktaufnahme außer der Reihe

Vorsicht bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon und Vertreterbesuchen unter Zeitdruck! Genau lesen, fragen, dann erst unterschreiben – oder auch nicht!

Aber auch, wenn die Unterschrift schon auf dem Anzeigenauftrag ist, oder vielleicht sogar schon die Rechnung auf dem Schreibtisch liegt, ist es noch nicht zu spät: Forderungsabwehr ist möglich. Abzocke muss nicht akzeptiert werden.

Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis, zur Vertragslaufzeit oder zur Verteilung unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar. Hier handelt es sich in vielen Fällen um überraschende AGB-Klauseln, die die Anfechtung des Werbeauftrags möglich machen.

Wer eine Rechnung der HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg, Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim oder der WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren.

Es gilt, den gesamten Schriftwechsel so schnell wie möglich rechtlich zu überprüfen: Ist der Anzeigenvertrag möglicherweise von Anfang an unwirksam? Kann er angefochten werden? Mit welcher Begründung? Und können vielleicht sogar bereits bezahlte Rechnungsbeträge zurückgefordert werden?

Im Umgang mit unseriösen Werbeverlagen mit ihren Anzeigenfallen kommt es auf gute Nerven an. Genauso sind Erfahrungen auch mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern nützlich. Auch im Jahr 2021 gilt: Wer nicht wagt, gewinnt nicht.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

4 Gedanken zu „HAS Verlag, Plain Werbeservice, WSK Media – drei Unternehmen, eine Methode

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