Abmahnung Martin Ismail durch Rechtsanwalt Kilian Lenard: Google Fonts

Aktuelle Abmahnung aus dem Datenschutzrecht: Hier liegen mittlerweile mehrere Abmahnschreiben der Kanzlei Kilian Lenard Rechtsanwalt aus Berlin für Herrn Martin Ismail, Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz), vor. Gegenstand der Abmahnung ist die Einbindung von Google Fonts in die Website des Abmahnungsempfängers und die Übermittlung der IP-Adresse an Google.

Abmahnung Martin Ismail: Worum geht es?

Herr Martin Ismail sei, so heißt es im Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard, Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz, kurz: IG Datenschutz. Die IG Datenschutz habe sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben. Der IG Datenschutz sei aufgefallen, dass der Abmahnungsempfänger auf seiner Webseite Google Fonts verwende. Google Fonts sei auf dessen Webseite derart installiert, dass u.a. die IP-Adresse des Besuchers der Webseite an Google in den USA weitergeleitet werde.

Die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch den Webseitenbetreiber an Google stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Absatz 1 BGB dar.

Herr Martin Ismail habe in den Eingriff nicht gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eingewilligt. Ein Rechtfertigungsgrund für den Eingriff i.S.d. Art. 5 Abs. 1 f) DSGVO liege nicht vor.

Update 13.10.2022: Anschrift und Website der IG Datenschutz

In einer neuen Fassung des Abmahnschreibens wird nun für den Anspruchsteller Martin Ismail eine ladungsfähige Anschrift und die Domain der IG Datenschutz mit www.igdatenschutz.de mitgeteilt. Das dortige Web-Impressum weist ihn mit dem Zusatz „Interessengemeinschaft Datenschutz“ als Diensteanbieter gem. § 5 TMG aus.

Wer die weiteren Mitglieder der Interessengemeinschaft sind, bleibt offen – unter „Über uns“ heißt es lediglich: „Die IG Datenschutz besteht aus Menschen verschiedener Berufe und Alters.“

Jedenfalls in den der Kanzlei Stefan Loebisch ursprünglich zugegangenen Abmahnungen wurde für Martin Ismail selbst oder die Interessengemeinschaft Datenschutz keine unmittelbare ladungsfähige Anschrift mitgeteilt.

Bemerkenswert vielleicht auch: In der Wayback-Machine archive.org datiert ein erster Schnappschuss der Seite vom 10.09.2022. Ältere Einträge lassen sich dort – Stand 13.10.2022 – nicht abrufen.

Keine Unterlassungserklärung – nur Geld

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird vom Abmahnungsempfänger nicht gefordert. Durch unverzügliche Beendigung des Verstoßes und Zahlung eines Betrags in Höhe von Zahlung von 170 € sei man bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Die Zahlung solle auf das Treuhand-Mandanten-Konto von Rechtsanwalt Kilian Lenard erfolgen.

Rechtsverteidigung gegen Google-Fonts-Abmahnung von Martin Ismail

Selbst wenn der mit der Abmahnung erhobene Vorwurf zutreffen sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung:

Sollten Google Fonts in die Website dynamisch eingebunden worden sein und sollte es hierdurch zu einem Verstoß gegen Datenschutzrecht gekommen sein, ist ein Schmerzensgeldanspruch noch nicht automatisch gegeben. Zusätzlich erforderlich ist, dass beim Seitenbesucher tatsächlich ein immaterieller Schaden entstanden ist.

Im Übrigen lässt die Darstellung in der Abmahnung darauf schließen, dass der gerügte Datenschutzverstoß provoziert wurde, indem offenbar gezielt nach Internetseiten gesucht wurde, in die Google Fonts dynamisch eingebunden sind.

Weiteres Update 21.10.2022: Dokumenten-Metadaten und Vollmachten

Detail (im Wortsinne) am Rande: Während in manchen Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Lenard diverse Dokumenten-Metadaten am linken Seitenrand als Zeichenkette eingedruckt und mit dem bloßen Auge lesbar waren, verbergen sich derartige Daten in anderen Abmahnschreiben hinter einem Barcode. Soweit den Abmahnungen Vollmachten beiliegen, befinden sich die Unterschriften dort an unterschiedlicher Stelle auf der Unterschriftsleiste und weisen unterschiedliche Schriftzüge auf. Es scheint sich also um individuelle Vollmachten und nicht etwa um eine vorgefertigte Blankovollmacht zu handeln.

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

3 Gedanken zu „Abmahnung Martin Ismail durch Rechtsanwalt Kilian Lenard: Google Fonts

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