WSK Media und Plain Werbeservice 2022: Anzeigenfalle wie gehabt

Weiterhin zu zweit aktiv, auch im Jahr 2022, sind die Anzeigenverlage WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach und Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim. Früher HAS Verlag, jetzt WSK Media – über die Anzeigenfallen im Doppelpack war bereits >hier< die Rede. Nicht einmal das Auftragsformular ist neu.

WSK Media und Plain Werbeservice – worum geht es?

Schon seit dem Februar 2016 ist die Plain Werbeservice GmbH regelmäßige Gegnerpartei im Kanzleileben. Ursprünglich trat sie als Duo mit der HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg auf.

Über die Jahre hinweg hat sich ein recht einheitliches Beuteschema herauskristallisiert: Bevorzugt geködert werden kleine Unternehmen ohne umfangreichen Büroapparat. Gar nicht so selten handelt es sich um Unternehmen, deren Namen auf ausländische Herkunft schließen lässt – wird hier ganz gezielt auf Sprachschwierigkeiten spekuliert?

Wie bisher scheint die altbekannte und perfide Doppelmasche aus der Zeit des Duos HAS Verlag – Plain Werbeservice zur Anwendung zu kommen: Auch im Jahr 2022 berichten Geschädigte, zunächst am Telefon mit dem Hinweis geködert worden zu sein, eine bereits veröffentlichte Werbeanzeige müsse verlängert werden.

Tatsächlich hatten die geschädigten Unternehmen eine derartige Werbeanzeige geschaltet, etwa in einer lokalen Werbebroschüre oder auf einer öffentlichen Werbetafel im Gemeindegebiet – aber nicht bei WSK Media oder Plain Werbeservice, sondern bei einem ganz anderen Anzeigenverlag.

Dann erschien, regelmäßig unter Zeitdruck in der Stoßzeit, ein Außendienst-Mitarbeiter unter Verweis auf das Telefonat in den Geschäftsräumen und ließ sich in aller Eile einen hastig hingehaltenen Zettel unterschreiben. Später sei dann ein weiterer Anruf erfolgt: Es gehe um die Bestätigung dieses neuen Anzeigenauftrages.

Diese „Bestätigung“ stellte sich dann als eigenständiger, weiterer Anzeigenauftrag heraus, nun mit dem Plain Werbeservice als Vertragspartner. Das eine Unternehmen reicht die Kundendaten allem Anschein nach an das andere Unternehmen weiter.

Altbekanntes Auftragsformular – versteckte Preisklausel im Kleingedruckten

WSK Media wie auch Plain Werbeservice verwenden gegenwärtig als Auftragsformular wieder ein Blatt im Format Din A4, das viel Text und einzige Ankreuzfelder enthielt.

Hier wie da enthält das Kleingedruckte mitten im Fließtext ohne jede Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach, nämlich für jede Auflage auf’s neue.

Die „Gegenleistung“ ist bekannt und unverändert:

2.000 Faltblätter (Hochformat DIN A3 – großer Zeichenblock) beim Plain Werbeservice, 2.000 Faltblätter DIN A5 (kleines Schulheft!) bei WSK Media, die angeblich jeweils über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost verteilt werden. Pro Postleitbereich werden angeblich mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt. Wie viele dieser Faltblätter wandern wohl ungelesen in den Papiermüll?

Vorsicht also bei überraschenden Anzeigenangeboten, Terminvereinbarungen am Telefon und Vertreterbesuchen zur Unzeit! Erst genau lesen, dann erst unterschreiben!

WSK Media und Plain Werbeservice: Forderungsabwehr ist möglich

Auch, wenn die Unterschrift schon auf dem Auftragsformular ist, und gar die Rechnung im Briefkasten liegt, muss es noch nicht zu spät sein:

Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klauseln“.

Weiterhin gilt: Wer eine Rechnung der WSK Media UG (haftungsbeschränkt) aus Mönchengladbach oder der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren: Frühestmögliche Überprüfung des gesamten Schriftwechsels, ob und mit welcher Begründung der Anzeigenvertrag angreifbar ist, ist dann das Gebot der Stunde. Im Umgang mit dubiosen Anzeigenverlagen kommt es auf gute Nerven an – und sind auch Erfahrungen mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern nützlich. Im Jahr 2022 gilt weiterhin: Wer nicht wagt, gewinnt nicht.

 

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