Die erste Verfassungsbeschwerde gegen das am 18.12.2015 in Kraft getretene Gesetz über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht – dies berichtet heise online in einer Meldung vom 19.12.2015 unter Verweis auf eine Pressemitteilung der Kanzlei MMR aus Berlin. Eine weitere Verfassungsbeschwerde ist demnach von Seiten der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage geplant. Ebenso will die FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen.
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