MVG Medien Verlagsservice GmbH: Rechnung für citysurfer.info

Achtung und Augen auf bei Anzeigenformularen nach Cold-Call-Anrufen: Die MVG Medien Verlagsservice GmbH aus Weinsheim verschickt Rechnungen für ein Online-Branchenverzeichnis „citysurfer.info“. Die Kontaktaufnahme erfolgte zunächst telefonisch – und zwar unter Hinweis auf eine bereits bestehende Werbeanzeige.

Irreführende Akquise am Telefon

Gewerbetreibende und Freiberufler, die sich wegen einer Rechnung der MVG Medien Verlagsservice GmbH für das Branchenverzeichnis citysurfer.info an die Kanzlei Stefan Loebisch wandten, berichteten von folgender Vorgehensweise:

Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch. Der Anrufer am anderen Ende der Leitung behauptet, es gehe um die in einem kommunalen Anzeigenblatt oder in einer kirchlichen Broschüre veröffentlichte Werbung des Angerufenen. Da müsse etwas gemacht werden. Ein Fax sei vorbereitet und laufe gerade durch. Das müsse ganz schnell unterschrieben und zurückgesandt werden.

Das Fax-Formular: Eine Wüste von Kleingedrucktem. Eine Retourfax-Nummer mit der Vorwahl „030“, dem Anschein nach also eine Rufnummer aus Berliner. Eingedruckt die bereits bestehende Werbeanzeige, handschriftlich ebenfalls bereits eingetragen die weiteren Kontaktdaten. Die noch fehlende Unterschrift ist schnell eingesetzt – ab ins Fax und zurück an die 030-Nummer.

Böse Überraschung: Rechnung der MVG Medien Verlagsservice GmbH

Die böse Überraschung folgt dann einige Tage später: Im Briefkasten liegt eine „Rechnung und Auftragsbestätigung“ der MVG Medien Verlagsservice GmbH:

„Wir bedanken uns für den von Ihnen erteilten Auftrag gegenüber der Werbeagentur Media Online Verlag.

Diesen haben wir übernommen.

Ihre Veröffentlichung im Internet unter www.citysurfer.info berechnen wir wie folgt: …“

Ein genauerer Blick auf das Fax-Formular offenbart:

Es handelt sich um das Formular für einen Vertrag mit einem „Media Online Verlag“. Dessen Adresse ist ganz unten Angegeben: „Park sok:66 | 07580 Suflegem“. Mit der ursprünglichen Werbeanzeige, um die es am Telefon ging, haben weder der Media Online Verlag noch die MVG Medien Verlagsservice GmbH irgend etwas zu tun.

Und nein: 07480 ist keine Postleitzahl aus den Neuen Bundesländern und Suflegem ist kein Ort in den Neuen Bundesländern…

Der große Knaller steht ganz unauffällig im Fließtext:

„Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre, beginnend mit Unterzeichnung des Auftrages und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus den unten aufgeführten Einzelkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen. Der Rechnungsbetrag entsteht zweimal jährlich.“

Vertragslaufzeit drei Jahre, Rechnung zweimal jährlich – das bedeutet, dass es sich nur um die erste Rechnung handeln soll. Fünf weitere derartige Rechnungen sollen noch folgen. Sechs Rechnungen sollen es am Ende sein.

Rechtsverteidigung gegen Rechnungen der MVG Medien Verlagsservice GmbH

Über die Aktivitäten der MVG Medien Verlagsservice GmbH wurde bereits >hier< berichtet. Die Vorgehensweise mit der Cold-Call-Akquise und dem Hinweis auf die bereits bestehende Werbeanzeige erinnert an die Masche der Anzeigenverlage HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg und Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim.

Wer von der MVG Medien Verlagsservice GmbH eine Rechnung oder eine andere Zahlungsaufforderung erhalten hat, sollte den Sachverhalt zunächst sehr sorgfältig prüfen. Nicht nur die Art und Weise, wie die MVG Medien Verlagsservice GmbH die Vertragsübernahme zur weiteren Abwicklung behauptet, wirft Fragen auf. Bereits die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Vertrages mit dem Media Online Verlag steht zur Debatte.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus angeblich erteilten Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.

 

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