MVG Medien Verlagsservice GmbH: Rechnungen für Regnum Verlag

Die MVG Medien Verlagsservice GmbH, eigene Kurzbezeichnung auch MVG-mbH, verschickt an Gewerbetreibende und Freiberufler Rechnungen wegen eines mit einem Regnum Verlag geschlossenen Anzeigenauftrags für das Online-Branchenverzeichnis go-city.org. Vorsicht und Augen auf!

Rechnungen der MVG Medien Verlagsservice GmbH: Worum geht es?

Die MVG Medien Verlagsservice GmbH gibt ihren Firmensitz in 55595 Weinsheim, Kreuznacherstraße 71, an. Als Geschäftsführer wird W. Mürlebach genannt.

Mit der Behauptung, den Vertrag zur weiteren Abwicklung übernommen zu haben, verschickt die MVG Medien Verlagsservice GmbH Rechnungen für einen Branchenverzeichnis-Eintrag in einem Portal www.go-city.org. Die Rechnungsempfänger hatten zuvor ein Auftragsformular für einen Anzeigenvertrag ausgefüllt, das im Kleingedruckten den Regnum Verlag, Mazis ok No. 10, 34398 Maslak, Türkei, als Vertragspartner nannte.

Ebenfalls im Kleingedruckten des Auftragsformulars, wie so häufig bei Branchenbuch-Fallen ohne jede optische Hervorhebung mitten in einem langen Fließtext:

„Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre, beginnt mit Unterzeichnung des Auftrages und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus den unten aufgeführten Einzelkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen. Der Rechnungsbetrag entsteht zweimal jährlich.“

Mit anderen Worten: Der ersten Rechnung der MVG Medien Verlagsservice GmbH für den Branchenverzeichnis-Eintrag sollen noch fünf weitere Rechnungen in der selben Höhe folgen. Neben dem Grundpreis werden Einstellungs- und Pflegekosten, grafische Gestaltungskosten sowie die Mehrwertsteuer geltend gemacht.

Medienpol Design GmbH als Portal-Betreiberin

Betreiberin der Seite www.go-city.org ist nach dem Web-Impressum indes nicht der Regnum Verlag, sondern eine Medienpol Design GmbH, Industriestraße 36, 55543 Bad Kreuznach. Als deren Geschäftsführer wird Hans Jürgen Doll genannt.

Wer wiederum hinter dem Regnum Verlag steht, wird in dem Auftragsformular nicht mitgeteilt – ebenso fehlen Angaben, die eine Kontaktaufnahme per E-Mail  oder Telefon ermöglichen würden. Lediglich eine Service-Faxnummer (für den ausgefüllten Anzeigenauftrag…) ist auf dem Auftragsformular abgedruckt.

Rechtsverteidigung gegen Rechnungen der MVG Medien Verlagsservice GmbH

Wer von der MVG Medien Verlagsservice GmbH eine Rechnung oder eine andere Zahlungsaufforderung erhalten hat, sollte den Sachverhalt zunächst sehr sorgfältig prüfen. Nicht nur die Art und Weise, wie die MVG Medien Verlagsservice GmbH die Vertragsübernahme zur weiteren Abwicklung behauptet, wirft Fragen auf. Bereits die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Vertrages mit dem Regnum Verlag steht zur Debatte.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus angeblich erteilten Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.

 

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