Vorsicht: EBVZ Verlag für elektronische Medien Melle mit Branchenverzeichnis

Branchenverzeichnis-Falle EBVZ: Der Verlag für elektronische Medien Melle versucht weiterhin mittels telefonischer Kalt-Akquise Anzeigenaufträge für sein „elektronische Branchenverzeichnis im Internet“, kurz EBVZ, zu ergattern. Augen und Ohren auf!

Branchenverzeichnis EBVZ: Worum geht es?

Betreiber des Online-Branchenverzeichnis ist nach dem Web-Impressum der Verlag für elektronische Medien Melle, Averdiekstraße 7, 49078 Osnabrück, Inhaberin Frau Vanessa Gambietz. Der Verlag ist nicht unbekannt: Zuvor war das Unternehmen unter der Adresse Spenger Straße 2, 49328 Melle, tätig.

Vorsicht Falle: Überrumpelung per Telefon-Kaltakquise

Geschädigte, die sich in Sachen EBVZ rechtssuchend an die Kanzlei Stefan Loebisch wandten, berichten übereinstimmend von der gleichen Vorgehensweise: Im Rahmen eines unangekündigten Anrufes – nicht nur einmal zu Zeiten von Spitzenbelastungen, beispielsweise kurz vor Weihnachten – wird der Eindruck vermittelt, es gehe um die Verlängerung eines bereits bestehenden Eintrages. Tatsächlich bestand bis dorthin zwischen dem Verlag für elektronische Medien Melle und dem angerufenen Unternehmen noch keinerlei Geschäftsbeziehung. „Mit Einwilligung des Kunden“, so auch die AGB des Verlags für elektronische Medien Melle, wird das Telefonat aufgezeichnet, und zwar entweder sogleich im Telefonat oder in einem zweiten Telefonat, das „nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten“ dienen soll.

Wer sich am Telefon überrumpeln ließ und alle Fragen des Anrufers mit „ja“ beantwortet hat, erhält nach dem Telefonat eine Vertragsbestätigung sowie eine Rechnung vom Verlag für elektronische Medien Melle. Mit dieser Rechnung wird der Eintrag „Business“ auf ebvz.de gefordert.

EBVZ-Rechnung erhalten: Was tun?

Wer am Telefon einmal zu oft „ja“ gesagt hat und davor in der Eile den Hinweis überhört hat, dass es sich tatsächlich um einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem neuen Branchenverzeichnis-Anbieter handelt, steht noch lange nicht schutzlos da: Zumindest eine Anfechtung und hilfsweise die Kündigung des Vertrages kommen in Frage – weitere Einwendungen und Einreden gegen die Forderung sind denkbar. Entscheidend ist, dass schnell, überlegt und zielgerichtet reagiert wird. Hilfe ist möglich.

Die Kanzlei Stefan Loebisch vertritt bundesweit Unternehmen wie Privatpersonen gegen eine Vielzahl von unseriösen Branchenverzeichnis-Anbietern.

 

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