HAS Verlag und Plain Werbeservice auch 2018 als Doppelpack

Wie bereits in den Vorjahren sind die Branchenverzeichnis-Anzeigenverlage HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg und die Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim auch im Jahr 2018 als Doppelpack aktiv. Von den Geschäftspraktiken der HAS Verlag GmbH & Co. KG mit dem „Kinder Notruf“ war bereits >hier< die Rede. Plain Werbeservice akquiriert Anzeigen für einen „Ratgeber Erste Hilfe“.

HAS Verlag und Plain Werbeservice – worum geht es?

Weiterhin scheint die altbekannte Masche zur Anwendung zu kommen: Geschädigte berichten auch im Jahr 2018 durchwegs, zunächst vom HAS Verlag am Telefon mit dem Hinweis geködert worden zu sein, es gehe um die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Werbeanzeige, etwa in einer lokalen Werbebroschüre oder auf einer öffentlichen Werbetafel im Gemeindegebiet. Dann erschien unter Verweis auf das Telefonat ein Außendienst-Mitarbeiter und ließ sich, meist unter Zeitdruck, einen hastig hingehaltenen Zettel unterschreiben. Später sei dann ein weiterer Anruf erfolgt: Es gehe um die Bestätigung dieses neuen Anzeigenauftrages. Diese „Bestätigung“ stellte sich dann als eigenständiger, weiterer Anzeigenauftrag heraus, nun mit dem Plain Werbeservice als Vertragspartner. Das eine Unternehmen reicht die Kundendaten allem Anschein nach an das andere Unternehmen weiter.

Wen wundert es:

Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der HAS Verlag GmbH & Co. KG, der HAS Verwaltungs GmbH, sind im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 122564 Achim Kufner, geboren am 19.07.1964, und Ralf Kufner, geboren am 26.02.1968, eingetragen.

Als Geschäftsführer der Plain Werbeservice GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der Registernummer HRB 77190 – Tadaa!! – Ralf Kufner, geboren am 26.02.1968, eingetragen. Nachtigall, ick hör’ dir trapsen.

Versteckte Preisklausel im Kleingedruckten

Hier wie da enthält das Kleingedruckte ohne jede Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach.

Die „Gegenleistung“:

2.000 Faltblätter (Hochformat DIN A3 – großer Zeichenblock) beim Plain Werbeservice, 2000 Faltblätter DIN A5 (kleines Schulheft!), die angeblich jeweils über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost verteilt werden. Pro Postleitbereich werden angeblich mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt.

Vorsicht bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon! Erst genau lesen, dann erst unterschreiben!

Forderungsabwehr ist möglich

Aber auch, wenn die Unterschrift schon auf dem Zettel ist, und gar die Rechnung im Briefkasten liegt, ist es noch nicht zu spät:

Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klauseln“.

Wer eine Rechnung der HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg oder der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren: Frühestmögliche Überprüfung des gesamten Schriftwechsels, ob und mit welcher Begründung der Anzeigenvertrag noch angreifbar ist, angesagt. Im Umgang mit dubiosen Anzeigenverlagen kommt es auf gute Nerven an – und sind Erfahrungen auch mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern nützlich. Auch im Jahr 2018 gilt: Wer nicht wagt, gewinnt nicht.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt