HAS Verlag in Norddeutschland unterwegs

Sommer, Sonne, HAS Verlag: Derzeit lässt die HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg offenbar in Norddeutschland ihren Außendienst-Mitarbeiter auf arglose Gewerbetreibende los. Dies berichtet ganz aktuell ein überrumpelter Unternehmer am Telefon. Von den Geschäftspraktiken der HAS Verlag GmbH & Co. KG mit dem „Kinder Notruf“ und auch des Plain Werbeservice mit einem „Ratgeber Erste Hilfe“ war bereits >hier< die Rede.

HAS-Außendienst in Norddeutschland – worum geht es?

Geschädigte aus Norddeutschland berichten von der immer gleichen altbekannten Masche: Sie wurden zunächst vom HAS Verlag am Telefon mit dem Hinweis geködert, es gehe um die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Werbeanzeige. Tatsächlich hatten die Geschädigten eine derartige Werbeanzeige geschaltet, etwa in einer lokalen Werbebroschüre oder auf einer öffentlichen Werbetafel im Gemeindegebiet – aber bei einem ganz anderen Anzeigenverlag. Dann erschien unter Verweis auf das Telefonat ein Außendienst-Mitarbeiter und ließ sich, oft unter Zeitdruck, einen hastig hingehaltenen Zettel unterschreiben.

Auftragsformular mit versteckter Preisklausel

Aktuell in Norddeutschland verwendet der HAS Verlag offenbar sein altbekanntes Auftragsformular im Format Din A4, das nur Text und einige Ankreuzfelder enthält. Bei anderer Gelegenheit verwendete der HAS Verlag in der jüngeren Zeit ein neu gestaltetes Auftragsformular, in dem die ursprüngliche Werbeanzeige mit eingedruckt war. Ergebnis dort: Die Geschädigten dachten erst recht, es handle sich um den Vertrag mit dem anderen Anzeigenvertrag, und es gehe um die bereits veröffentlichte Werbeanzeige.

Versteckte Preisklausel im Kleingedruckten

Das Kleingedruckte im Formular „Anzeigenvertrag“ der HAS Verlag GmbH & Co. KG enthält ohne jede Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach, nämlich für jede Auflage auf’s neue.

Die „Gegenleistung“ ist unverändert:

2.000 Faltblätter DIN A5 (kleines Schulheft!), die angeblich jeweils über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost verteilt werden. Pro Postleitbereich werden angeblich mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt. Wer schaut sich so ein Faltblatt an? Wie viele wandern ungelesen in den Papiermüll? Wie viele Faltblätter wirft der Briefträger gar nicht erst ein, weil auf dem Briefkasten ein Aufkleber „Bitte keine Werbung“ klebt. Und überhaupt: Werden die Faltblätter tatsächlich gedruckt?

Vorsicht also bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon. Vorsicht erst recht bei Besuchen eines unbekannten Außendienst-Mitarbeiters. Erst genau lesen, dann erst unterschreiben!

Forderungsabwehr ist möglich

Aber auch, wenn die Unterschrift schon auf dem Zettel ist, und gar eine Rechnung der HAS Verlag GmbH & Co. KG im Briefkasten liegt, muss es noch nicht zu spät sein:

Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klauseln“.

Wer eine Rechnung der HAS Verlag GmbH & Co. KG aus Hamburg für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren: Frühestmögliche Überprüfung des gesamten Schriftwechsels, ob und mit welcher Begründung der Anzeigenvertrag angreifbar ist, ist dann das Gebot der Stunde. Im Umgang mit dubiosen Anzeigenverlagen kommt es auf gute Nerven an – und sind auch Erfahrungen mit anderen Branchenverzeichnis-Anbietern nützlich. Auch im Spätsommer 2018 gilt: Wer nicht wagt, gewinnt nicht.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt