Debcon: Hellseher? Telepathie?

„Wir wissen, dass Ihre Mandantschaft – wie auch uns – der berechtigte Inkassoauftrag immer wieder beschäftigt, wenn nicht sogar finanziell belastet“: So beginnt eine aktuelle Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Debcon GmbH aus Bottrop, die mich in letzter Zeit immer wieder erreicht. Es geht jeweils um die Geldforderung nach einer Filesharing-Abmahnung – und zwar jeweils eine Geldforderung, für die nach ganz herrschender Filesharing-Rechtsprechung bereits die Verjährung eingetreten ist.

Es folgt dann ein Vergleichsangebot. Die Zahlungsfrist: Eine Woche gerechnet ab dem Datum des Schreibens. Fünf Tage gerechnet ab dem Eingang in der Kanzlei per Briefpost. Ein bisschen kurz, oder?

Forderung bestritten, Forderung verjährt: So wurde und wird dies Debcon auch immer wieder mitgeteilt. Uncoole Reaktion mag ein Wunsch in Bottrop sein. Wiederholte Beschäftigung mit dem Inkassoauftrag mag Tatsache in Bottrop sein. Man soll deswegen aber nicht von sich auf andere schließen und dies am Ende markig als „Wissen“ präsentieren. Wunsch und Wissen sind zweierlei, speziell, wenn die Rechtsprechung auf Seiten der Abmahnungsempfänger steht.

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