Noch immer aktiv ist die WEB-24 GmbH mit angeblichem Sitz in München, Betreiberin der Abo-Falle maps-routenplaner.info: Nun mit einem Angebot, die Angelegenheit gegen eine einmalige Bezahlung von 200,00 € abzuschließen.
Lösungsvorschlag zur Einstellung des Mahnverfahrens
„Um die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen, machen wir Ihnen einmalig folgenden Lösungsvorschlag:
Gegen eine einmalige Bezahlung von 200,00 Euro stellen wir das Mahnverfahren gegen Sie ein und löschen sämtliche offene Forderungen gegen Sie.
Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, senden Sie bitte den Betrag von 200,00 Euro umgehend per Amazon Gutschein an unsere E-Mail Adresse.
Sie erhalten Amazon Wertkarten unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Media Markt, Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr.
Es handelt sich dabei um ein sicheres Bezahlsystem für das Internet, da Sie so keine Bankdaten weitergeben müssen.“
So lockt die WEB-24 GmbH in ihrer aktuellen Mahnung per E-Mail.
Adresse der WEB-24 GmbH falsch
Bemerkenswert: Noch immer gibt die WEB-24 GmbH die Adresse „Leopoldstraße 23, 80802 München“ als ihren angeblichen Firmensitz an. Dass diese Adresse falsch ist, dass die WEB-24 GmbH dort nie ansässig war, konnte bereits >hier< berichtet werden.
Verteidigung gegen Zahlungsaufforderungen der WEB-24 GmbH
Im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, wonach ein Online-Routenplaner mit Abo-Falle gegenüber den Nutzern als versuchter Betrug zu werten ist, bietet sich hier an, zunächst einmal die Forderung bereits dem Grunde nach mit Hinweis auf eine fehlende oder auf eine unwirksame Entgeltklausel zu bestreiten. Wichtig: Bei jeder Korrespondenz mit der WEB-24 GmbH erst einmal überprüfen, welche einzelnen persönlichen Daten der Gegenseite über die E-Mail-Adresse hinaus überhaupt schon vorliegen. Das lässt sich beispielsweise aus dem Inhalt der Zahlungsaufforderungen ersehen. Es gilt, keine persönlichen Angaben zu übermitteln, die der WEB-24 GmbH noch gar nicht bekannt sind.
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