PayPal und Vorratsdatenspeicherung: Vorsicht Weihnachts-Phishing

Eine besonders dreiste Weihnachts-E-Mail erreichte die Kanzlei, angeblich von PayPal stammend, täuschend ähnlich gestaltet und raffiniert gemacht: Unter dem Vorwand, durch das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zum Handeln gezwungen zu sein, wird versucht, die Kontodaten des arglosen Empfängers abzugreifen.

Phishing-Versuch mit PayPal-Logo – worum geht es?

Die E-Mail stammt angeblich von der Absenderadresse service@paypal.de, trägt den Betreff „Wichtige Anweisungen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung.“ und sieht so aus:

E-Mail in PayPal-Aufmachung: Phishing-Versuch

Verdächtig bereits: Der Copyright-Hinweis in der Fußzeile ist ein bisschen misslungen – „PayPa1“ statt „PayPal“ lautet die Absenderbezeichnung…

Und merkwürdig: Die Kanzlei-E-Mail-Adresse, an die die angebliche PayPal-Mail geschickt wurde, ist dort gar nicht als Kontaktadresse hinterlegt.

Spätestens der Link hinter dem blauen Button „Zum Formular“ sollte dann die Alarmglocken schrillen lassen: Hinter dem Button versteckt sich die Web-Adresse „http://secm9.6te.net/security_check.html“ . Das ist ganz bestimmt keine echte PayPal-Seite.

Vorsicht – und dann erholsame Weihnachtstage.

Nach einer kurzen Weihnachtspause ist Rechtsanwalt Stefan Loebisch ab dem 28.12.2015 wieder Ansprechpartner für die Abwehr aller Arten von Internet-Abzocke.

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