Filesharing-Massenabmahnungen: Bundesrat fordert Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Der Bundesrat forderte mit Entschließung vom 01.03.2013, Bundesrats-Drucksache 91/13, die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, der den Abmahnmissbrauch im Urheberrecht endlich beendet. Vor allem fordert der Bundesrat, den Streitwert bei einmaligen geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 500 Euro zu begrenzen, um so die anfallenden Kosten auf ein verhältnismäßiges Maß zu beschränken.

Wie geht es weiter?

Die Entschließung des Bundesrats ist ein erfreuliches weiteres Zeichen dafür, dass Filesharing-Massenabmahnungen mittlerweile zutreffend als einträgliches Geschäftsmodell begriffen werden und hohe Streitwerte und hieraus folgende hohe Abmahnkosten nicht nur bloße Begleiterscheinung einer im Kern legitimen Rechtsverfolgung sind. Die Entschließung des Bundesrats geht mit der Streitwert-Begrenzung auf 500 € über den Entwurf für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet hinaus. Dort ist vorgesehen, den Streitwert für eine Filesharing-Abmahnung auf 1.000 € zu begrenzen.

Vor allem weist die Entschließung des Bundesrats auf den ersten missglückten Versuch aus dem Jahr 2008 hin, die Gelddruckmaschine Filesharing-Abmahnung zu stoppen: Mit dem damals eingefügten § 97a UrhG sollten die Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 € begrenzt werden. Indes konnten die Abmahnkanzleien die meisten Gerichte davon überzeugen, eine Filesharing-Abmahnung sei kein „einfach gelagerter Fall“ und die Rechtsverletzung durch Filesharing sei nicht „nur unerheblich“.

Hier bleibt der derzeitige Entwurf des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet noch zu wenig eindeutig. Erneut droht also die Gefahr, dass die Abmahnkanzleien versuchen werden, die Begrenzung des Streitwerts durch allerhand Erwägungen zur angeblichen Komplexität einer Filesharing-Abmahnung auszuhebeln.

Bleibt nun abzuwarten, ob die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrats vom 01.03.2013 zum Anlass nehmen wird, ihren Entwurf für das Gesetzt gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet kurzfristig noch einmal zu überarbeiten. Schön wäre es.