Gesetz gegen Filesharing-Massenabmahnungen: Kommt es? Kommt es nicht?

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet soll nun angeblich doch noch in der laufenden Legislaturperiode dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Gesetz will vor allem die Abmahnkosten bei einer Filesharing-Massenabmahnung begrenzen: Die Abmahnkanzlei soll privaten Nutzern bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Zunächst hieß es, das Gesetz stehe vor dem Aus. Nun soll der Gesetzentwurf angeblich doch in einer der nächsten Sitzungen des Bundeskabinetts beschlossen werden. Zum Bericht von Alexander Wagge auf irights.info geht es →hier.

 

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