Ersetzendes Scannen – Beweiskraft eingescannter Rechnungen

Welche Beweiskraft haben eingescannte Rechnungen und Dokumente vor Gericht, wenn das Original in Papierform vernichtet wurde? Dieser Frage soll am 29. und 30.10.2013 in Nürnberg in sieben simulierten Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und weiteren sieben simulierten Zivilklagen nachgegangen werden.

Worum geht es?

Ein gescanntes Papierdokument, das in elektronischer Form vorliegt, beispielsweise als TIFF– oder PDF-Datei, ist im Unterschied zum Original in Papierform keine Urkunde: Der Scan liegt nicht in verkörperter Form vor und ist ohne technische Hilfsmittel nicht lesbar. Der Scan kann deswegen nicht für den Urkundenbeweis genutzt, werden. Lediglich als Gegenstand des Augenscheins nach § 371 Abs. 1 Satz 2 ZPO kann der Scan als Beweismittel in den Prozess eingeführt werden.

Urkundenbeweis und Augenscheinbeweis

Durch den Urkundenbeweis (§§ 415 ff. ZPO) wird unmittelbar bewiesen, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Erklärung abgegeben hat.

Durch den Augenscheinbeweis wird lediglich bewiesen, dass der Scan der Urkunde mit dem Original übereinstimmt. Die Erklärung als solche wird auf diese Weise also nur mittelbar bewiesen.

Damit ist der Augenscheinsbeweis gegenüber dem Urkundenbeweis ein schwächeres Beweismittel.

Im Prozess soll der Scan der Urkunde die (frühere) körperliche Existenz der Original-Urkunde belegen und die Vermutung begründen, dass der Scan das Original unverfälscht wiedergibt.

Nur Empfehlung: TR RESISCAN

Eine technisch-organisatorische Hilfestellung hierzu soll die Technischen Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen (TR RESISCAN), veröffentlicht vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), geben. Ob die Empfehlungen dort für die Beweisführung vor Gericht ausreichen und wie die Empfehlungen dort gegebenenfalls umgesetzt werden müssen, werden hoffentlich die simulierten Verfahren in Nürnberg zeigen.

Mehr zu den simulierten Verfahren in Nürnberg →hier.

 

Ein Gedanke zu „Ersetzendes Scannen – Beweiskraft eingescannter Rechnungen

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