Beweiskraft gescannter Dokumente: BITKOM-Stellungnahme

Beweiskraft gescannter steuerlicher Belege: Der Branchenverband BITKOM veröffentlichte am 17.10.2013 eine Stellungnahme zu der Frage, in welchem Umfang bei steuerrelevanten Unterlagen das Original in Papierform durch einen Scan ersetzt werden kann, die digitale Archivierung also an die Stelle des herkömmlichen Aktenarchivs treten kann. Die Studie ist →hier abrufbar.

Worum geht es?

Am 29. und 30.10.2013 soll in Nürnberg in sieben simulierten Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und weiteren sieben simulierten Zivilklagen der Frage nachgegangen werden, welche Beweiskraft eingescannte Rechnungen und Dokumente in einem Gerichtsverfahren haben, wenn das Original in Papierform vernichtet wurde. Über diese Studie wurde bereits →hier berichtet. Der Branchenverband BITKOM führt in seiner Stellungnahme vom 17.10.2013 aus, dass bereits jetzt kein Fall bekannt sei, bei dem sich die Vorlage eines archivierten Dokumentes statt eines Papieroriginals nachteilig für den Prozessbeteiligten ausgewirkt habe.

Bewertung und Ausblick

Die BITKOM-Stellungnahme umreißt die bestehende Rechtslage kurz und präzise. So bleibt abzuwarten, welche einzelnen Fragen rund um gescannte Dokumente im Finanzverfahren und im Zivilprozess am 29. und 30.10. in Nürnberg thematisiert werden und ob überhaupt wesentliche neue Erkenntnisse gewonnen werden. Mehr dazu hoffentlich bald.