Zahlungsaufforderung der OnlinePayment AG: In eigener Sache

Nicht zum ersten Mal muss sich die Kanzlei Stefan Loebisch mit einer Zahlungsaufforderung einer angeblichen „OnlinePayment AG“ herumschlagen – diesmal in eigener Sache: Ein hilfsbereiter Anrufer informierte darüber, dass sich diese Betrügerbande der Kanzlei-Absenderbezeichnung bedient. Finger weg von Zahlungsaufforderungen der OnlinePayment AG, egal, von wem sie angeblich stammen!

Neue Zahlungsaufforderung der OnlinePayment AG

Die angebliche Zahlungsaufforderung hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrte/r (Vorname) (Nachname),

leider konnte Ihre Überweisung an OnlinePayment AG nicht verbucht werden.

Wir erwarten die Zahlung zuzüglich der Zusatzgebühren bis spätestens 10.10.2018 auf unser Bankkonto. Können wird bis zum genannten Datum keine Überweisung einsehen, sehen wir uns gezwungen unsere Forderung an ein Gericht abzugeben. Sämtliche damit verbundenen Kosten werden Sie tragen müssen.

Um weitete Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie den fälligen Betrag auf unser Bankkonto zu überweisen. Aufgrund des andauernden Zahlungsausstands sind Sie verpflichtet zuzüglich, die entstandene Gebühren von 22,51 Euro zu bezahlen.

Berücksichtigt wurden alle Buchungen bis zum 01.10.2018.

Ihre persönliche Kostenaufstellung liegt unter folgendem Link zum Download bereit.

Bei Rückfragen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden.

Mit verbindlichen Grüßen

OnlinePayment AG

58636 Iserlohn

USt-Id Nr.: DE 570526662

Sitz der Gesellschaft: Iserlohn“

Zahlungsaufforderung der OnlinePayment AG: Finger weg von Links und Anhang!

Unter anderem im März 2017 ging der Kanzlei Stefan Loebisch eine Zahlungsaufforderung der angeblichen „OnlinePayment AG“ zu, damals mit „Rechtsanwalt Florian Schulze“ als Absender.

Die angebliche Rechnung oder Forderungsaufstellung befindet sich entweder im Anhang der Zahlungsaufforderung oder soll über einen Link aus der E-Mai abgerufen werden können. In beiden Fällen dürfte es sich jeweils um eine ausführbare .exe-Datei – und nicht um eine Rechnung oder Forderungsaufstellung – handeln. Mit Hilfe dieser .exe-Datei soll dann wohl ein Trojaner installiert oder sonstige Schadsoftware nachgeladen werden.

Spam der OnlinePayment AG: Absenderdaten aus öffentlichen Verzeichnissen

Vieles spricht dafür, dass die angebliche „OnlinePayment AG“ für ihre Absenderangaben einfach Websites und öffentliche Verzeichnisse abgrast: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG ist jedes Unternehmen, das eine eigene Website betreibt, verpflichtet, im Web-Impressum auch eine E-Mail-Adresse anzugeben. Deswegen muss beispielsweise jede Rechtsanwaltskanzlei auf ihrer Kanzlei-Website die Kanzlei-E-Mail-Adresse mit angeben. Diese Absender-Angaben lassen sich – leider – mit wenig Aufwand in die Absenderzeile von Spam-Mails einbauen.

Zum Schluss etwas zum Schmunzeln: Vor einiger Zeit ging der Kanzlei Stefan Loebisch eine weitere, an die Kanzlei selbst adressierte und zugleich angeblich von der Kanzlei selbst versandte Zahlungsaufforderung der OnlinePayment AG zu. Der Rechtsanwalt fordert sich selbst zur Zahlung und zum Ersatz von Mahngebühren auf… Viel Mühe bei der Auswahl ihrer angeblichen Absender-Adressen macht sich diese Bande offenbar nicht.

 

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