Nicht zum ersten mal ging in der Kanzlei Stefan Loebisch eine Zahlungsaufforderung einer „OnlinePayment AG“ ein mit dem Vorwurf, eine Zahlungserinnerung nicht beachtet zu haben, und mit der Aufforderung, eine angeblich nicht bezahlte Rechnung auszugleichen. Welcher Rechnungsbetrag offen stehen soll, wird in der E-Mail nicht gesagt. Die Einzelheiten sollen sich aus dem Anhang ergeben – einer ZIP-Datei… Vorsicht Virus!
Inhalt
Aktuelle Zahlungsaufforderung der OnlinePayment AG durch Rechtsanwalt
Von Anwalt zu Anwalt – die aktuelle Zahlungsaufforderung der OnlinePayment AG ist von einem angeblichen Rechtsanwalt Florian Schulze unterzeichnet. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Sehr geehrte(r) Stefan Loebisch,
leider mussten wir gerade feststellen, dass die Zahlungserinnerung ID [Nummer] bislang ohne Reaktion Ihrerseits blieb. Jetzt gewähren wir Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag der Firma OnlinePayment AG zu decken.
Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie gezwungen außerdem, die durch unsere Beauftragung entstandene Kosten von 94,84 Euro zu tragen. Bei Fragen oder Unklarheiten erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von drei Werktagen. Um zusätzliche Kosten auszuschließen, bitten wir Sie den fälligen Betrag auf unser Bankkonto zu überweisen. Berücksichtigt wurden alle Buchungen bis zum 22.03.2017.
Gespeicherte Personalien:
Stefan Loebisch
Luragogasse 5
94032 Passau
Tel. [Es folgt die Handy-Nummer]
Überweisen Sie den fälligen Betrag unter Angaben der Rechnungsnummer so rechtzeitig, dass dieser spätestens zum 30.03.2017 auf unserem Bankkonto eingeht. Falls wir bis zum genannten Termin keine Überweisung einsehen, sind wir gezwungen Ihre Forderung an ein Inkasso zu übergeben. Alle damit verbundenen Zusatzkosten werden Sie tragen.
Eine vollständige Kostenaufstellung Nummer [Ziffernfolge], der Sie alle Buchungen entnehmen können, befindet sich im Anhang.
Mit verbindlichen Grüßen
Rechtsanwalt Florian Schulze“
Ungewöhnlicher „Workflow“ belegt Fake-Abmahnung
Bereits die Tatsache, dass der angebliche Herr Kollege Schulze keinerlei Kanzleiadresse angibt, zeigt, dass es sich nur um eine Fake-Mahnung handeln kann. Auch die Kosten von 94,84 € sind für einen echten Rechtsanwalt nicht recht nachvollziehbar – welcher Gebührentatbestand nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegt zugrunde? Um welchen Gegenstandswert soll es sich handeln?
Erst recht das Eskalationsszenario entspricht nicht der üblichen Vorgehensweise: Hier mahnt erst der Rechtsanwalt, und dann soll die Sache einem Inkassounternehmen übergeben werden. Normalerweise ist es genau umgekehrt: Erst schreibt das Inkassounternehmen, und dann der Rechtsanwalt – wenn überhaupt ein Inkassounternehmen eingeschaltet und die Angelegenheit nicht von Anfang an dem Anwalt übergeben wird. Der Grund: Wenn alle Mahnungen nicht weiterhelfen, bleibt am Ende nur der Gang zu Gericht. Und da ist dann der Rechtsanwalt gefragt.
Adressdaten aus Datenleck
Nach einem Bericht auf onlinewarnungen.de stammen die Adressdaten, die in der Zahlungsaufforderung der OnlinePayment AG aufgeführt werden, aus einem früheren Datenklau bei eBay. Der Gedanke ist jedenfalls nicht abwegig, wie E-Mail-Adresse und Handynummer zeigen…
Malware im Anhang? Finger weg!
Alle Warnlichter sollten bei dem Anhang aufleuchten: Es handelt sich nicht, wie üblich bei elektronischen Rechnungen und Kontoübersichten, um eine PDF-Datei, sondern um eine ZIP-Datei mit der Dateibezeichnung [Datum Vorname Nachname.zip]. Was sich im einzelnen darin verbirgt, kann erst festgestellt werden, wenn die ZIP-Datei geöffnet und der Inhalt entpackt wird. Dann aber ist es eventuell bereits zu spät: Vieles spricht dafür, dass auch diesmal keine Rechnung im Anhang steckt, sondern eine ausführbare .exe-Datei, die einen Trojaner installiert oder sonstige Schadsoftware nachlädt.
Also Finger weg von dubiosen Zahlungsaufforderungen der OnlinePayment AG mit ZIP-Dateien im Anhang! Runter damit vom Computer – die Mail sofort ungelesen zu löschen, ist der sicherste Weg.
© RA Stefan Loebisch | Kontakt
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