WLAN-Gesetzentwurf: Zum Stand im Januar 2016

Der WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung kommt weiterhin nicht aus den Startlöchern – was unter „zumutbaren Maßnahmen“ verstanden werden soll, mit denen sich Hotspot-Betreiber von ihrer Störerhaftung befreien können, ist weiterhin offen.

Nach einer Meldung von Golem.de verlief eine Besprechung der Koalitionsfraktionen am 27.01.2016 ergebnislos. Weiterhin kam es zu keiner Einigung zwischen Union und SPD. Die SPD fordert in einem Positionspapier vom 06.01.2016 die Abschaffung der Störerhaftung. Die Union dagegen fordert dagegen offenbar zumindest eine Rechtstreueerklärung, die sich der Hotspot-Betreiber vom User geben lassen soll. Friedhelm Greis nimmt diese Rechtstreueerklärung im der Zeit vom 27.01.2016 unter der pointierten Überschrift „Bitte geben Sie uns Ihr Ehrenwort“ unter die Lupe. Bleibt als weitere Alternative ein Captive Portal, also eine Vorschaltseite, mit der Bedingungen für die Nutzung eines WLAN-Hotspots angezeigt werden können.

Quadraturen des Kreises; Versuche, eierlegende Wollmilchsäue zu züchten und einander widersprechende Einzelinteressen unter einen Hut zu bekommen. Konsequent wäre die völlige Abkehr von der unseligen Störerhaftung, die bislang nichts als eine völlig zersplitterte Welt von Einzelfall-Entscheidungen hervorgebracht hat, aufbauend auf großen Grundsatz-Begriffen, deren Bedeutung und Inhalt der Interpretation und damit am Ende auch stets dem technischen Verständnis der Gerichte überlassen wird.

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