Solution 24 GmbH: Kein Gerichtsvollzieher

Vollmundig und hochdramatisch kündigte die Routenplaner-Abofalle Solution 24 GmbH am 21.02.2017 per E-Mail für den 03.03.2017 um 10 Uhr die große Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher an. Wie zu erwarten war geschah: gar nichts.

Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände: Fake News

„Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 03.03.2017 um 10:00 Uhr in unserem Auftrag ein Gerichtsvollzieher besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.“

So stand es zu lesen. Nichts geschah.

Suchte der arme Gerichtsvollzieher versehentlich auf der aktuellen Routenplaner-Seite der Abofallen-Betreiber, jetzt angeblich angeboten von einer Digital Media GmbH aus Berlin, nach der Adresse der Solution-24-Opfer? Bekam der Gerichtsvollzieher auch nur Datenschrott, aber keine Wegbeschreibung, geliefert? Muss er sich nun statt dessen mit einem Zwei-Jahres-Abo für 500 €, zahlbar per Amazon-Gutschein, herumschlagen? Hoffentlich nicht…

Viel wahrscheinlicher ist, dass es schlicht und einfach nach Recht und Gesetz zuging: Eine GmbH, die nicht im Handelsregister eingetragen ist und nicht existiert, kann keinen Vollstreckungstitel (welchen denn überhaupt?) erwirken, und kann deshalb auch keinen Gerichtsvollzieher auf den Weg schicken.

Drohung mit Gerichtsvollzieher: Netter Versuch

Pfändung der Wertgegenstände durch den Gerichtsvollzieher – ob sich die Abofallen-Betreiber mit dieser Drohung vielleicht nur endgültig selbst ins Bein geschossen haben, wird sich zeigen. Mal sehen, welche Luftnummer für die nächste Routenplaner-Abofalle geboten wird.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

Ein Gedanke zu „Solution 24 GmbH: Kein Gerichtsvollzieher

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