Plain Werbeservice GmbH mit „Ratgeber Erste Hilfe“ – Achtung Preisfalle

Plain Werbeservice nun mit Anzeigenvertrag „Ratgeber Erste Hilfe“: Von den Geschäftspraktiken der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim war bereits mehrfach die Rede. Nun akquiriert dieses Unternehmen Anzeigen für ein Info-Faltblatt „Ratgeber Erste Hilfe“ und will dafür 1.001,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, zusammen also 1.191,19 € – pro Auflage. Augen auf!

Plain Werbeservice GmbH mit „Ratgeber Erste Hilfe“ – worum geht es?

Plain Werbeservice GmbH und HAS Verlag GmbH & Co. KG – Akquise für Anzeigen von zweifelhaftem Wert im Doppelpack: Auch andere Blogger berichten, dass Plain Werbeservice GmbH und HAS Verlag GmbH & Co. KG wohl regelmäßig gemeinsam auftreten – das eine Unternehmen reicht die Kundendaten allem Anschein nach an das andere Unternehmen weiter.

Die Werbe-Masche des Plain Werbeservice per telefonischer Kaltakquise ist den Berichten nach immer gleich: Der Anrufer behauptet am Telefon, es gehe um die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Werbeanzeige. Vor Ort wird dann von einem Außendienst-Mitarbeiter des Plain Werbeservice auf einem dicht mit einer Fülle von Kleingedrucktem beschriebenen Zettel, der handschriftlich ergänzt wird, der schriftliche Anzeigenauftrag unter Dach und Fach gebracht.

Versteckte Preisklausel im Kleingedruckten

Das Kleingedruckte enthält ohne jede Hervorhebung den Hinweis, dass der Preis für die Werbeanzeige nicht nur einmal berechnet werden soll, sondern mehrfach: In vier Auflagen innerhalb eines Jahres soll die Anzeige veröffentlicht werden. Jede Auflage soll gesondert berechnet werden:

„Das Druckobjekt erscheint viermal im Jahr. Die erste Auflage wird innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung veröffentlicht Die weiteren Veröffentlichungen erfolgen im zeitlichen Abstand von etwa zwei Monaten zur jeweiligen vorangegangenen Veröffentlichung. Der nebenstehende Anzeigenpreis gilt für eine Auflage.“

Bereits der „Netto Auflagenpreis“ von 798 € ist happig. Hinzu kommen „Satz/Reprokosten/Gestaltung“ von 197 € – „zuzügl. 6,- € Porto u. Versand“.

Die „Gegenleistung“:

„Der Verlag ist verpflichtet, die vereinbarte Werbeanzeige in 2.000 Faltblättern (Hochformat DIN A3) abzudrucken und innerhalb eines Radius von 50 km zum vereinbarten Postleitzahlengebiet verteilen zu lassen. Die Verteilung erfolgt über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost in den Postleitbereichen der Inserenten. Pro Postleitbereich werden mindestens 200 Exemplare an die Haushalte verteilt.

Mit der Aufgabe der Faltblätter zur Verteilung an die Deutsche Post AG ist die Verteilungspflicht des Verlages erfüllt.“

Knapp 1.200 €, viermal im Jahr – fast 4.800 € im Jahr. Worin liegt der echte Gegenwert? Wer liest sich ein derartiges Faltblatt durch? Wer hebt das Faltblatt dann auch noch auf? Wer recherchiert heute nicht statt dessen über das Internet?

Forderungsabwehr ist möglich

Vorsicht bei überraschenden Anzeigenangeboten am Telefon! Und danach erst genau lesen, dann erst unterschreiben! Oder nicht unterschreiben…

Aber auch, wenn die Unterschrift schon auf dem Zettel ist, und gar die Rechnung im Briefkasten liegt, muss es noch nicht zu spät sein:

Ein Werbevertrag, bei dem die entscheidenden Regelungen zum Preis unauffällig im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klauseln“.

Wer eine Rechnung der Plain Werbeservice GmbH aus Pulheim für einen Anzeigenauftrag erhält und sich überrumpelt sieht, sollte beherzt reagieren: Frühestmögliche Überprüfung des gesamten Schriftwechsels, ob der Anzeigenvertrag angreifbar ist oder doch rechtlichen Bestand hat, ist der sicherste Weg. Im Umfang mit dubiosen Anzeigenverlagen ist oft Nervenstärke entscheidend – und Erfahrung mit anderen dubiosen Anzeigenverlagen nützlich. Wer nicht wagt, gewinnt nicht.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt