Augen auf bei Werbung für das „Gelbe Branchenbuch“ und den „Branchenbucheintrag 2024/2025“ – Achtung Branchenverzeichnis-Falle: Der „Branchenbuch Verlag“ aus Berlin ist auf Akquisetour mittels unerbetener Werbung. Hinter der Aufforderung, die Firmendaten zu prüfen, steht der Versuch, den Auftrag für einen kostenpflichtigen Eintrag in dem unter gelbes-branchenbuch.online abrufbaren Online-Branchenverzeichnis zu ergattern.
Rückantwort-Formular „Branchenbucheintrag 2024/2025“
Neuer Name, neuer Versuch, bekannte Masche: Die unter https://www.whois.com/whois/gelbes-branchenbuch.online abrufbaren Whois-Informationen zur Website zeigt den 07.11.2023 als Registrierungsdatum an. Das unter https://gelbes-branchenbuch.online/impressum/ abrufbare Impressum weist als Seitenbetreiber lediglich den „Branchenbuch Verlag“, Am Brandenburger Tor, Pariser Platz 4a, 10117 Berlin, aus. Rechtsform, Registereintrag, Geschäftsführer? Fehlanzeige! Die weitere Web-Recherche ergibt, dass es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus für Büros und Coworking handelt.
„WEN oder WAS? WO?“ wirbt die Startseite mit großen Buchstaben. Beim Blick ins Impressum sollte es eher heißen: „Wer oder was? Und wo tatsächlich?“
Achtung Falle: Kostenpflichtiger Zweijahresvertrag droht
Die Aufmachung erinnert an die von vielen anderen Branchenbuchfallen bekannten Formulare. Es wird aufgefordert, die Angaben zum eigenen Unternehmen zu überprüfen und das unterschriebene Formular zurückzusenden. Im weiteren Fließtext erst verbirgt sich – auch hier wie üblich ohne jede Hervorhebung – der Hinweis, dass tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden soll:
„Der Marketingbeitrag für die Veröffentlichung im Branchenverzeichnis beläuft sich auf € 89,- zzgl. MwSt. mtl., die Laufzeit beträgt 24 Monate, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“
Das sind dann insgesamt 2.136,00 € netto oder 2.541,84 € inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Wenige Tage später liegt die Rechnung im Briefkasten.
Gelbes Branchenbuch und Branchenbuch Verlag: Was tun?
Anbieter, die wie der „Branchenbuch Verlag“ eine Website mit unvollständigem Impressum betreiben, erwecken nicht eben Vertrauen.
Wie bei jedem Eintragungsformular für ein Branchenverzeichnis gilt bei der Rückantwort „Gelbes Branchenbuch – Branchenbucheintrag 2024/2025“ des „Branchenbuch Verlags“ aus Berlin: Zuerst lesen, danach erst unterschreiben – oder auch nicht unterschreiben und stattdessen wegwerfen.
Aber auch, wenn das Formular bereits unterschrieben und zurückgeschickt wurde, ja wenn vielleicht bereits die Rechnung zugegangen ist, muss es noch nicht zu spät sein:
- Wirksamer Vertrag?
- Möglichkeit der Anfechtung?
- Kündigung?
- Zurückbehaltungsrecht?
Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, die sich gegen Abofallen und Abzocke mit überraschenden Rechnungen und unklaren Forderungen aus untergeschobenen Branchenverzeichnis-Anzeigenaufträgen verteidigen.
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