Regionaler Telefonbuchverlag mit Google Auffindbarkeit Vertrag: Vorsicht Falle!

Cold-Call-Telefonwerbung und Anzeigenauftrag „Google Auffindbarkeit Vertrag“ für Google AdWords und Google My Business – ein „Regionaler Telefonbuchverlag“, OPTIMA – COMPUTER GmbH, Weinfelderstraße 38, 8580 Amriswil, Schweiz, setzt fort, was zuvor unter den Bezeichnungen „FirmenScout24“ und „ÖrtlicherBusinessVerlag“ für Ärger gesorgt hat: Unternehmen wird ein „Google Auffindbarkeit Vertrag“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten am Telefon aufgeschwatzt.

„Regionaler Telefonbuchverlag“ mit „Google Auffindbarkeit Vertrag“ – worum geht es?

Das Impressum der Website regionalertelefonbuchverlag.de gibt die OPTIMA – COMPUTER GmbH mit Sitz in 8580 Amriswil, Schweiz, Weinfelderstraße 38, als Seitenbetreiberin an. Die telefonische Kaltakquise erfolgt offenbar auch in diesem Fall durch die „Doppel-Anruf-Masche“, wobei das zweite Gespräch – angeblich – aufgezeichnet wird.

Die Rechnung weist in diesem Fall die OPTIMA – COMPUTER GmbH als Absenderin und Kontoinhaberin aus und trägt zusätzlich die Angabe „Regionaler Telefonbuchverlag“ mit Logo in der Kopfzeile.

Die der deutschen Grammatik spottende Produktbezeichnung „Google Auffindbarkeit Vertrag“ ist bereits von „FirmenScout24“ und „ÖrtlicherBusinessVerlag“ bekannt. Die Masche bei der Cold-Call-Akquise ist die alte geblieben, über die schon >hier< Berichtet wurde.

Stichwort deutsche Grammatik: Auch die Rechnung der OPTIMA – COMPUTER GmbH, Regionaler Telefonbuchverlag, enthält wieder sämtliche schon aus den Rechnungen von FirmenScout24 und ÖrtlicherBusinessVerlag bekannten Rechtschreibfehler:

„Bitte Überweisen (Großschreibung; d. Verf.) Sie den Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto.

Innerhalb von 14 Tagen erhalten sie (Kleinschreibung; d. Verf.) von Google Deutschland Ihren Bestätigungscode.diesen bitte an uns weiterleiten, damit die Aktivierung vollständig abgeschlossen werden kann.“ (Leerschritt vor dem letzten Satz fehlt und Kleinschreibung nach dem Punkt; d. Verf.)

Als Bankverbindung ist nun ein Konto bei der UBS Group AG angegeben.

Regionaler Telefonbuchverlag mit „Google Auffindbarkeit Vertrag“ – was tun?

Unternehmen, die voreilig mit OPTIMA – COMPUTER GmbH, Regionaler Telefonbuchverlag, den „Google Auffindbarkeit Vertrag“ abgeschlossen haben und die sich nun über den Tisch gezogen und abgezockt fühlen, sollten nicht vorschnell aufgeben. Auch hier lohnt sich ein zweiter Blick: Kam überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande? Wurden die wesentlichen Vertragsbestandteile am Telefon in der vom Gesetz vorgeschriebenen Art und Weise besprochen? Kommt eventuell eine Anfechtung des Vertrages wegen Irreführung in Betracht? Welche Möglichkeiten gibt es noch, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen?

Rechtsanwalt Stefan Loebisch aus Passau vertritt regelmäßig bundesweit kleine und mittelständische Unternehmen, die von Anzeigenverlagen und Branchenportal-Betreibern in die Falle gelockt wurden.

 

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