Google Auffindbarkeit Vertrag: EU Marketing AG beauftragt Culpa Inkasso GmbH

„Google Auffindbarkeit Vertrag“ für Google AdWords und Google My Business – das Unternehmen „ÖrtlicherBusinessVerlag“ lässt seine Rechnungen über das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart beitreiben. Forderungsabwehr ist möglich.

Google Auffindbarkeit Vertrag –  worum geht es?

Über die unerbetener Telefonwerbung, an dessen Ende ein Anzeigenauftrag „Google Auffindbarkeit Vertrag“ für Google AdWords und Google My Business steht, musste bereits >hier< und >hier< berichtet werden. Ursprünglich stand hinter den Telefonaten und dem „Google Auffindbarkeit Vertrag“ das Unternehmen „FirmenScout24“, Dörflistraße 50, 8050 Zürich, Schweiz. Später stand hinter den Telefonaten und dem Vertrag angeblich das Unternehmen „ÖrtlicherBusinessVerlag“ mit der selben Adresse.

Das Impressum der Website oertlicherbusinessverlag.de wies in beiden Fällen als Seitenbetreiberin die EU Marketing AG mit Sitz in 8808 Freienbach, Schweiz, Staldenbachstraße 30, aus. Aktuell – Stand 18.02.2019 – befindet sich die Website im Baustellen-Modus.

Culpa Inkasso GmbH: Beitreibung für EU Marketing AG

Nun liegt der Kanzlei Stefan Loebisch eine Zahlungsaufforderung des „renommierten Inkassodienstleisters“ (so die Eigendarstellung in der Überschrift des Web-Impressums) Culpa Inkasso GmbH, Schockenriedstraße 8b, 70565 Stuttgart, vor. Dieses Inkassounternehmen ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 24440 in das Handelsregister eingetragen. Die abrufbaren Bekanntmachungen reichen zurück bis in das Jahr 2008.

In dieser Zahlungsaufforderung wird die EU Marketing AG als Auftraggeberin des Inkassounternehmens genannt. Geltend gemacht wird die Forderung aus einem Vertrag, der mit dem Unternehmen „ÖrtlicherBusinessVerlag“ geschlossen worden sein soll.

Inkassoschreiben für EU Marketing AG: Was tun?

Die Absender wechseln, die Rechtsverteidigung bleibt gleich: Unternehmen, die voreilig mit ÖrtlicherBusinessVerlag den „Google Auffindbarkeit Vertrag“ abgeschlossen haben und denen mittlerweile eine Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH zugegangen ist, sollten nicht vorschnell aufgeben. Auch, wenn bereits ein Inkassounternehmen tätig geworden ist, lohnt sich ein zweiter Blick: Kam überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande? Wurden die wesentlichen Vertragsbestandteile am Telefon in der vom Gesetz vorgeschriebenen Art und Weise angesprochen? Kommt eventuell noch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irreführung oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht? Welche Möglichkeiten gibt es noch, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen?

Rechtsanwalt Stefan Loebisch aus Passau vertritt regelmäßig bundesweit kleine und mittelständische Unternehmen, die von Anzeigenverlagen und Branchenportal-Betreibern in die Falle gelockt wurden.

 

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