OS-Plattform: Abmahnung RA Sandhage für Marcel Frank

Hier liegt eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht vor, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin für Herrn Marcel Frank, Teltow, übersandte. Beanstandet werden ein fehlender Hinweis und ein fehlender Link auf die OS-Plattform entsprechend der ODR-Verordnung in einem eBay-Angebot des Abmahnungsempfängers.

Abmahnung RA Sandhage für Marcel Frank – worum geht es?

In dem Abmahnschreiben von RA Sandhage wird ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Adressaten der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und Herrn Marcel Frank im Zusammenhang mit dem Angebot von Auto-Ersatzteilen wie Motoren, Getriebe, Lichter und Leuchten sowie auch Elektroteilen gegenüber Letztverbrauchern behauptet.

Vom Empfänger der Abmahnung fordert RA Sandhage für Herrn Marcel Frank eine Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen über 500 € sowie den Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 281,30 €, berechnet nach einem Gegenstandswert von 3.000 €.

Bereits in der Vergangenheit wurde Marcel Frank bei Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht durch die Kanzlei Sandhage vertreten.

Abmahnung RA Sandhage für Marcel Frank – was tun?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Trotzdem: Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell und ungeprüft abgegeben werden. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung setzt voraus, dass zwischen dem Abmahner und dem Abmahnungsempfänger tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Ob ein derartiges Wettbewerbsverhältnis vorliegt oder nicht, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Sollte die Abmahnung im Übrigen zulässig und begründet sein, ist zu prüfen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung besser geeignet ist, die Auseinandersetzung zu erledigen.

 

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