Abmahnung rs reisen & schlafen GmbH durch Rechtsanwalt Pollack

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg durch Rechtsanwalt Joachim A. Pollack aus Leipzig: Auch der Kanzlei Stefan Loebisch wurde ein Abmahnschreiben zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der fehlende Link auf die OS-Plattform.

Wettbewerbsrechtlicher Vorwurf

In der hier vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Die rs reisen & schlafen GmbH trägt vor, Reisebüro und Reiseveranstalter zu sein und Reise- und Reisenebenleistungen zu vermitteln. Mit ihrem Abmahnschreiben wirft sie dem abgemahnten Unternehmen vor, nicht entsprechend Artikel 14 der EU-Verordnung 524/2013 auf die OS-Plattform verlinkt zu haben.

Unterlassungserklärung und Abmahnkosten

Die rs reisen & schlafen GmbH fordert von dem abgemahnten Unternehmen,

  • eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, deren Entwurf der Abmahnung beigefügt ist, sowie
  • Abmahnkosten in Höhe von 571,44 € inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet nach einem Gegenstandswert von 6.000 €, zu zahlen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung rs reisen & schlafen GmbH: Was tun?

Eine Google-Recherche ergibt, dass die rs reisen & schlafen GmbH in der jüngeren Vergangenheit wohl bereits mehrfach wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen hat und sich hierbei durch Rechtsanwalt Pollack vertreten ließ.

In Betracht kommen folgende Optionen:

  • Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung;
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung;
  • Zurückweisung der Abmahnung und erforderlichenfalls weitere Rechtsverteidigung.

Der Entscheidung für die eine oder die andere Option sollte unter anderem folgende Prüfung vorausgehen:

  • Wettbewerbsverhältnis – sind die beiden Unternehmen Mitbewerber auf dem Markt?
  • Handlung im Wettbewerb – ist die in der Abmahnung behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
  • Wettbewerbsverstoß – verstößt die Handlung gegen das Wettbewerbsrecht und hat sie einen Unterlassungsanspruch zur Folge?

Geht einem Unternehmen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, gilt es angesichts der regelmäßig kurzen Antwortfrist zuallererst, kaltblütig zu bleiben, die Nerven zu bewahren und den Vorwurf sorgfältig zu prüfen. Voreilige Handlungen unter Zeitdruck können sich später rächen. Der eigene Rechtsanwalt hilft.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig Unternehmen, denen eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht zugegangen ist.

Nachtrag 30.08.2018:

Mittlerweile liegen hier mehrere zeitnah versandte Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH vor, mit denen in gleicher Weise der fehlende Link zur OS-Plattform gerügt wird.

Abmahnung rs reisen & schlafen GmbH: Liste der Abmahnschreiben

Nachtrag 04.09.2018:

Wenn ein Vielfach-Abmahner auftritt, schießen sich manchmal Abmahnungsabwehr-Anwälte kurz. Der Kollege Niklas Plutte aus Mainz hat eine Liste mit den Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH erstellt. Die Liste scheint noch nicht vollständig zu sein.

Die Passauer Neue Presse (PNP) nahm sich in ihrer Druckausgabe vom 01.09.2018 ebenfalls der Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH an. Aufschlussreich zu lesen in der Druckausgabe ist der Bericht der Journalistin über ihre erfolglosen Bemühungen, einen Ansprechpartner auf Seiten der rs reisen & schlafen GmbH oder deren Rechtsanwalt ans Telefon zu bekommen.

Weiterer Nachtrag vom 04.09.2018:

Die Augsburger Kanzlei Hild & Kollegen berichtet in deren Blog, dass sich die rs reisen & schlafen GmbH nun bei ihren Abmahnungen (auch?) von der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte & Steuerberatung aus Hamburg vertreten lässt. Erneut geht es um den fehlenden Link zur OS-Plattform. Bemerkenswert: Während in den Abmahnungen von Rechtsanwalt Joachim A. Pollack aus Leipzig für den fehlenden Link auf die OS-Palttform die Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 6.000 € berechnet wurden, soll der Gegenstandswert nun 8.000 € betragen…

Nachtrag 06.09.2018:

Die Liste der Abmahnungen ist mittlerweile auf 123 Positionen (Stand Abend des 06.09.2018) angewachsen. Alleine im Zeitraum 24.07.2018 bis 31.08.2018 ließ die rs reisen und schlafen GmbH demnach 83 Abmahnungen versenden, hiervon 82 Abmahnungen durch Rechtsanwalt Joachim A. Pollack aus Leipzig und eine Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg.

Nachtrag 08.09.2018

Die Liste der Abmahnungen, von Rechtsanwalt Niklas Plutte unter Mitwirkung mehrerer weiterer Kanzleien erstellt, ist zwischenzeitlich auf 130 Positionen (Stand Nachmittag des 08.09.2018) angewachsten. Zieht man aus dieser Liste nur die im Juli und August versandten Abmahnungen – Nr. 44 bis Nr. 130, Stand 08.09.2018 – heran, summieren sich die Netto-Abmahnkosten auf 49.101,60 €, jeweils die 1,3-Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG in Ansatz gebracht.

Mit Handelsregister-Bekanntmachung vom 04.07.2018 wurde die Erhöhung des Stammkapitals der rs reisen & schlafen GmbH von 25.000 € auf 50.000 € publiziert.

Nachtrag 11.08.2018

Mittlerweile ist die Liste auf – Stand Abend des 11.09.2018 – sage und schreibe 173 Abmahnungen angewachsen…

Nachtrag 13.09.2018

Mit Stand Nachmittag des 13.09.2108 weist die Liste 174 Abmahnungen aus. Alleine im Zeitraum seit dem 24.07.2018 wurden hiernach 121 Abmahnungen ausgesprochen. Die Netto-Abmahnkosten summieren sich auf 67.155,30 €.

 

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