Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch: Streitwert-Übersicht

Datenschutzrecht, Auskunftsanspruch und Streitwert – Art. 15 DSGVO (bis zum 25.05.2018: § 34 BDSG alter Fassung) gibt jedem Betroffenen das Recht, von der verantwortlichen Stelle Auskunft zu verlangen über die zu seiner Person gespeicherten Daten und die Herkunft dieser Daten, ebenso über die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und außerdem den Zweck der Datenspeicherung. In der Rechtspraxis spielt dieser datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch noch keine große Rolle. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den völlig uneinheitlichen Streitwerten, die die Gerichte für den Auskunftsanspruch bestimmen.

Gebührenhöhe abhängig vom Streitwert

Vom Streitwert (auch: Gegenstandswert) hängen nicht nur die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts ab. Auch die Frage, ob eine Auskunftsklage vor dem Amtsgericht oder vor dem Landgericht zu erheben ist, hängt vom Streitwert des Auskunftsanspruchs ab. Schließlich werden auch die Gerichtsgebühren bei einer Auskunftsklage nach dem Streitwert berechnet.

Gerichte setzen Streitwert uneinheitlich fest

Von ganz wenig bis nicht all zu viel – die folgende Rechtsprechungsübersicht soll mit der Zeit weiter ergänzt werden:

300 €

500 €

  • AG Montabaur, Beschluss vom 02.04.2008 15 C 189/08
  • OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2009, Az. 1 W 57/08
  • OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.03.2016, Az. 6 W 9/16
  • OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2018, Az. 9 U 120/17

600 €

750 €

1.500 €

2.000 €

  • LG Kiel, Beschluss vom 21.10.2008, Az. 2 O 233/08
  • AG Viechtach, Urteil vom 31.07.2013, Az. 2 C 715/12

3.000 €

4.000 €

  • LAG Köln, Urteil vom 29.08.2002, Az. 6 (3) Sa 1126/01
  • AG Darmstadt, Beschluss vom 05.03.2007, Az. 303 C 19/07

[Letzte Ergänzung 09.08.2018: OLG Köln 9 U 120/17]

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

Ein Gedanke zu „Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch: Streitwert-Übersicht

  1. Pingback: Streitwert-Übersicht: Datenschutz-Auskunftsanspruch nach DSGVO

Kommentare sind geschlossen.