Abmahnungen im Online-Handel 2015: Studie von Trusted Shops

Auch im Jahr 2015 führte Trusted Shops eine Studie zum Thema Abmahnungen im Online-Handel durch. Häufigster Grund für eine Abmahnung ist demnach Fehler im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht im B2C-Handel. Dieser Abmahn-Dauerbrenner wird gefolgt von Abmahnungen mit dem Vorwurf, gegen Markenrecht verstoßen zu haben. Dann folgen Abmahnungen wegen falschen bzw. irreführenden Preisangaben.

Abmahnstudie zeigt Probleme in der Webshop-Praxis auf

Vor allem die korrekte Widerrufsbelehrung stellt ein Problem für viele Webshop-Betreiber dar – die seit dem 13.06.2014 geltende Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung erfüllt ihren Zweck, eine selbsterklärende Vorlage für eine rechtskonforme und in der Folge abmahnsichere Widerrufsbelehrung zu bieten, offenbar noch nicht. Bei den Preisangaben haben Online-Händler bei der Angabe von Grundpreisen, z.B. dem Preis pro Liter bei Flüssigkeiten, die meisten Schwierigkeiten, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und hier eine Abmahnung zu verhindern.

Abmahnung bedroht wirtschaftliche Existenz

Erschreckend: Für rund die Hälfte der Online-Händler ist eine Abmahnung eine akute Existenzbedrohung. 40 Prozent der teilnehmenden Händler verzeichneten pro Abmahnung Kosten in Höhe von mehr als 1.500 €.

Verteidigung gegen Abmahnung lohnt sich

Rund zwei Drittel der Teilnehmer gaben jedoch auch an, sich gegen Abmahnungen zur Wehr gesetzt zu haben. Lediglich 6 % derjenigen Teilnehmer, die sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzten, gaben an, ihre Verteidigung sei erfolglos geblieben. Nahezu ein Viertel – 24 % – teilten mit, die Abmahnung sei infolge ihrer Rechtsverteidigung ganz vom Tisch gewesen; 25 % teilten mit, zumindest die Kosten gesenkt zu haben. In 34 % der Fälle akzeptierte die abmahnende Partei inhaltliche Änderungen in der Unterlassungserklärung.

Vorbeugende Beratung billiger als Abmahnung

Die Studie deckt sich mit den eigenen Erfahrungen aus der Abmahn-Praxis.

Abmahnkosten im vierstelligen Bereich müssen nicht sein. Und anwaltliche Beratung im Vorfeld, bei Aufbau des Webshop, ist häufig billiger – mit dem Ergebnis, dass es dann überhaupt nicht zur Abmahnung kommt: Weil die Widerrufsbelehrung stimmt, weil die Preise korrekt angegeben sind, und weil nicht mit fremden Bildern und fremden Marken geworben wird, wo die erforderliche urheberrechtliche und markenrechtliche Lizenz fehlt.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch berät seit vielen Jahren erfolgreich Online-Händler beim Aufbau und bei der Neugestaltung ihres Webshop, bei der Gestaltung von AGB und Widerrufsbelehrung, bei der Umsetzung der Preisangabenverordnung und bei Fragen zur Datenschutzerklärung. Ebenso verteidigt Rechtsanwalt Stefan Loebisch abgemahnte Webshop-Händler außergerichtlich und vor Gericht gegen Abmahnungen, die zu Unrecht ergingen oder inhaltlich zu weit gefasst sind.