Abmahnung Frommer Legal für Studiocanal: Orphan First Kill

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal aus München – ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte – für Studiocanal GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Orphan: First Kill“. Abgemahnt wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über die P2P-Internet-Tauschbörse bittorrent. Vom Anschlussinhaber wird mit dieser weiteren Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert.

Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Orphan: First Kill“

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Frommer Legal vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:

  • Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
  • Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
  • Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
  • Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.

Film „Orphan: First Kill“ – worum geht es?

Der Film „Orphan: First Kill“ ist ein Horrorthriller aus dem Jahr 2022 und das Prequel zum Horrorfilm „Orphan – Das Waisenkind“ aus dem Jahr 2009. Kinostart in Deutschland war am 8. September 2022.

Das Unternehmen Studiocanal GmbH wird seit vielen Jahren in Filesharing-Angelegenheiten bei Abmahnungen und in Gerichtsverfahren von der Kanzlei Frommer Legal aus München vertreten.

 

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