Woanders gelesen: Stellungnahmen zum WLAN-Gesetzentwurf

Offenes WLAN, Störerhaftung des Hotspot-Betreibers und Novellierung des Telemediengesetzes – der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht weiterhin in der Kritik. Den Regierungsplänen begegnet nicht nur aus Handel und Wirtschaft Ablehnung. Selbst aus dem schwarz-roten Lager wird Kritik geäußert – Tenor: Die derzeitige Formulierung der Gesetzesnovelle verfehlt das Ziel, mehr WLAN-Hotspots zu schaffen.

Handelsverband Baden-Württemberg fordert Gesetzesänderung

Der Handelsverband Baden-Württemberg moniert nach einer am 04.01.2016 auf heise online publizierten Mitteilung, die Störerhaftung sei nicht kundenfreundlich und somit schlecht für den Einzelhandel. Für Menschen auf Shoppingtour werde der Zugriff auf digitale Datenströme immer wichtiger. Jeder Kunde habe ein oder zwei Smartphones, mit denen er auch im täglichen Einkauf problemlos umgehen wolle, um Angebote vergleichen oder auch nur mit der Freundin kommunizieren zu können.

Positionspapier des Arbeitskreises Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion

Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion moniert in einem Positionspapier zur Änderung des Telemediengesetzes vom 06.01.2016, der Vorschlag zu Änderung des § 8 TMG führe unbestimmte Rechtsbegriffe ein, schaffe nicht die angestrebte Rechtssicherheit und werde im Ergebnis nicht zu mehr, sondern zu weniger offenen WLAN-Angeboten führen. Auch der Vorschlag zur Änderung des § 10 TMG sei nicht geeignet, effektiv gegen illegale Plattformen vorzugehen. Die vorgesehene Vermutungsregelung und die Definition von „gefahrengeneigten Diensten“ schaffe Rechtsunsicherheit statt Rechtssicherheit. Sie treffe nicht die „schwarzen Schafe“ der Branche, also die illegalen Plattformen, sondern ausschließlich seriöse Anbieter wie Cloud-Speicherdienste oder Foren.

Position der Union offen

Vertreter der Unionsfraktion schließen sich, so eine Meldung vom 07.01.2016 bei golem.de, den Forderungen der SPD teilweise an. Die Diskussion innerhalb der Abgeordneten sei aber noch nicht abgeschlossen.

 

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