Die Bundesregierung plant eine deutliche Verschärfung der Telefonüberwachung. Der Bundesrat ließ nun die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit nur kleinen Änderungswünschen passieren – anonyme Prepaid-Karten und anonyme E-Mail-Adressen sollen weiterhin zulässig sein.
Welche Änderungen sieht der Gesetzesentwurf vor?
Mobilfunkbetreiber sollen zukünftig die Daten ihrer Kunden nicht mehr nur „im Einzelfall“ an Polizei und Ermittlungsbehörden herausgeben müssen. Dies soll vielmehr automatisch und ohne größere Hürden erfolgen. Eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht sollen für die Herausgabe der Kundendaten nicht notwendig sein. Weiter sollen Internetnutzer zukünftig leichter identifiziert werden können: Die Provider sollen auch mitteilen müssen, welcher Anschlussinhaber sich hinter einer sogenannten dynamischen IP-Adresse verbirgt.
Eine Zusammenfassung der geplanten TKG-Novelle ist →hier über Zeit Online zu finden.