Die in Frankfurt am Main ansässige FDUDM2 GmbH, besser bekannt unter ihrem ursprünglichen Namen DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH und für ihre Filesharing-Abmahnungen, hat das Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, ordnete mit Beschluss vom 15.02.2013, Az. 810 IN 131/13F, die Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmte das Gericht Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Frankfurt am Main.
Wie geht es weiter?
Der Insolvenzantrag bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. Erst recht nicht bedeutet dies noch nicht zwingend, dass das Unternehmen liquidiert wird und von der Bildfläche verschwinden wird. Nächster großer Schritt wird die Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Eröffnungsantrag sein. Erst mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts nach § 27 InsO läuft das Insolvenzverfahren im eigentlichen Sinne.
Was passiert mit den Filesharing-Abmahnungen?
Filesharing-Abmahnungen der Vergangenheit, Unterlassungserklärungen aus der Vergangenheit und auch Abmahnkosten aus der Vergangenheit lösen sich nun nicht einfach in Luft auf. Was offene Abmahnkosten angeht, so wird nun spannend, ob und in welchem Umfang Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen aus der Vergangenheit nun weiter verfolgt werden. Auch bereits abgegebene Unterlassungserklärungen zugunsten DigiProtect bleiben jedenfalls bis auf weiteres wirksam.
Der weitere Gang des Verfahrens lässt sich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verfolgen.