Terminhinweis: Tonbänder mit Helmut-Kohl-Interviews

Nächste Runde im Rechtsstreit Helmut Kohl gegen Heribert Schwan um die Herausgabe der Interview-Tonbänder – am 10.07.2015 findet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen V ZR 206/14 die Revisionsverhandlung gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 01.08.2014, Az. 6 U 20/14, statt.

Worum geht es?

Kläger im Ausgangsverfahren zunächst vor dem Landgericht (LG) Köln und dann vor dem OLG Köln war Altbundeskanzler Helmut Kohl. Beklagter war der Journalist Heribert Schwan. Schwan sollte ursprünglich als Ghostwriter die Biographie von Helmut Kohl verfassen. Zu diesem Zweck führten die beiden in den Jahren 2001 und 2002 umfangreiche Gespräche, die auf Tonband aufgezeichnet wurden. 2009 beendete Kohl die Zusammenarbeit mit Schwan und verlangte die Herausgabe der Tonbänder. Sowohl das LG Köln – Urteil vom 12.12.2013, Az. 14 O 612/12 – als auch das OLG Köln entschieden zugunsten von Helmut Kohl. Das OLG Köln ließ die Revision zu. Über die Revision des Beklagten hat nun der u.a. für Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des BGH zu entscheiden.