Weitere Details zur Streaming-Abmahnung der Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg für The Archive AG: heise online veröffentlicht in einem aktuellen Beitrag unter anderem, auf welche Weise die IP-Adressen ermittelt worden sein könnten. Interessant auch der Hinweis dort auf die Unwirksamkeit der Abmahnung aus formalen Gründen und die Möglichkeit, nach § 97a UrhG Schadenersatz für die eigene Rechtsverteidigung zu fordern. Mandanten der Kanzlei Stefan Loebisch wurden hierüber und die möglichen Eskalationsstufen bereits am 10.12.2013 ausführlich informiert.
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