OS-Plattform: Neue Informationspflicht für Webshop-Betreiber

Online-Streitbeilegung und Informationspflichten der Webshop-Betreiber: Ab dem 09.01.2016 gelten neue Informationspflichten für Shopbetreiber und Händler mit eigenem Webshop, aber auch mit Shop auf eBay, Amazon, DaWanda etc. – sie müssen auf die „OS-Plattform“, die Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission, hinweisen.

OS-Plattform zur Streitbeilegung – worum geht es?

Die neue EU-Regelung hat zum Ziel, Streitigkeiten beim EU-weiten Online-Shopping einfacher zu schlichten. Dazu haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 erlassen. Dies ist die rechtliche Seite. Die technische Seite: Eine Plattform zur Online-Streitbeilegung – die OS-Plattform. Dort sollen beispielsweise Beschwerdeformulare in allen EU-Mitgliedsprachen abrufbar sein.

Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 spätestens im Bestellprozess einen Hinweis mit Link auf die OS-Plattform anbieten. Dieser Link muss „leicht zugänglich“ sein. Daneben muss jeder Händler seine E-Mail-Adresse angeben.

OS-Plattform noch nicht freigeschaltet – aber Link bereits möglich

Die Informationspflicht gilt ab dem 09.01.2016 – die OS-Plattform soll aber erst ab dem 15.02.2016 freigeschaltet sein.

Entgegen manch anderslautender Meldung ist freilich der Link auf die OS-Plattform bereits jetzt möglich – die URL lautet http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

Online-Händler sollten ihre neuen Informationspflichten zur OS-Plattform rasch erfüllen, indem sie ihre Webshops und ihre AGB anpassen. Ansonsten drohen ab dem 09.01.2016 wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

Ein Gedanke zu „OS-Plattform: Neue Informationspflicht für Webshop-Betreiber

  1. Pingback: OS-Plattform freigeschaltet – Informationspflicht für Webshop-Händler | Kanzlei Stefan Loebisch Passau

Kommentare sind geschlossen.