OS-Plattform: Link überprüfen – Abmahnung droht

Online-Streitbeilegung und Pflichtinformationen im Webshop: Die Europäische Kommission hat die Linkstruktur ihrer OS-Plattform verändert. Der ursprünglich unter anderem im eBay-Rechtsportal empfohlene HTTP-Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ führt aktuell nicht mehr auf die OS-Plattform, sondern auf eine allgemeinen Seite „Justiz und Verbraucher“ der Generaldirektion „GD JUST“ der Europäischen Kommission [Nachtrag 08.02.2018: Nunmehr führt der Link wieder zur Startseite der OS-Plattform mit Sprachauswahl. Die weitere Darstellung gibt den Stand 07.02.2018, nachmittags, wieder…]. Der HTTPS-Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ (erkennbar auch an der Hängeschloss-Grafik in der Browser-Adresszeile) führt dagegen weiterhin zur OS-Plattform. Webshop-Betreiber und andere Seitenbetreiber sollten ihren Online-Auftritt so schnell wie möglich überprüfen.

Falscher Link zur OS-Plattform: Achtung Abmahngefahr

Nach mittlerweile ganz herrschender Rechtsprechung liegt in einem Verstoß gegen die Pflicht, auf die OS-Plattform zu verweisen, zugleich ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht, der abgemahnt werden kann. Mehr noch: Der Link auf die OS-Plattform muss klickbar sein – und demzufolge tatsächlich zur OS-Plattform und nicht auf eine andere Seite führen.

Im eBay-Rechtsportal wurde die Link-Empfehlung bereits auf die HTTPS-Variante umgestellt. Die beiden Links http://ec.europa.eu/odr und https://ec.europa.eu/odr (HTTPS-Variante) sind weiterhin aktiv – sie führen auf die (derzeit) unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
abrufbare Startseite der OS-Plattform mit Sprachauswahl-Menü. Dorthin führt auch die HTTPS-Variante des „/consumers“-Link, wie er im eBay-Rechtsportal empfohlen wird.

Link zur OS-Plattform: Was tun?

Die maßgebliche Verordnung (EU) Nr. 524/2013 beinhaltet keine „amtliche“ Link-URL zur OS-Plattform. Dennoch verpflichtet Art. 14 in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, „auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform“ anzubieten. Dieselbe Pflicht trifft in der EU niedergelassene Betreiber von Online-Marktplätzen.

Die konkrete Gestaltung ihrer Seiten-Navigation und die Verlinkung überlässt die Richtlinie den Unternehmern – die sollen eben nehmen, was es gerade gibt. Dass HTTP-Link und HTTPS-Link zu völlig unterschiedlichen Seiten weiterleiten, ist Schlamperei.

Empfehlung daher im Februar 2018 und bis auf weiteres: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ oder auch https://ec.europa.eu/odr, also die HTTPS-Varianten – und regelmäßig überprüfen, ob der Link noch funktioniert. Denn mit Informationen über Änderungen hat es die EU-Kommission offenbar nicht so.

 

© RA Stefan Loebisch | Kontakt

 

2 Gedanken zu „OS-Plattform: Link überprüfen – Abmahnung droht

  1. Pingback: http-Link zur OS-Plattform funktioniert wieder | Kanzlei Stefan Loebisch Passau

  2. Pingback: OS-Plattform: Nach dem Link-Chaos | Kanzlei Stefan Loebisch Passau

Kommentare sind geschlossen.