OS-Plattform freigeschaltet – Informationspflicht für Webshop-Händler

Über die Pflicht für Shopbetreiber und Händler mit eigenem Webshop, aber auch mit Shop auf eBay, Amazon und anderen Shopping-Plattformen, auf die „OS-Plattform“, die Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission, hinzuweisen, wurde bereits hier berichtet. Seit dem 15.02.2016 ist die Plattform nun für Verbraucher und Händler freigeschaltet. Für Webshop-Händler bedeutet das: AGB und Rechtstexte überprüfen!

Seit dem 09.01.2016 müssen Online-Händler müssen spätestens im Bestellprozess einen Hinweis mit Link auf die OS-Plattform, auch als „Online Dispute Resolution Website“ / „ODR Website“ bezeichnet, anbieten. Dieser Link muss „leicht zugänglich“ sein. Weil die Schlichtungsplattform zunächst noch nicht freigeschaltet war, empfahl sich in der Pflichtinformation ein erläuternder Hinweis. Dieser Hinweis ist nun gegenstandslos.

Mandanten mit dem AGB-Update-Service der Kanzlei Stefan Loebisch erhielten bereits angepasste Webshop-AGB mit dem Hinweis auf die freigeschaltete OS-Plattform.

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