Kostenloser Leitfaden für App-Entwickler und App-Verkäufer

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 25.03.2017 einen Leitfaden für App-Entwickler und -verkäufer herausgegeben. Der Leitfaden mit dem Titel „Verbraucherfreundliche Best-Practice bei Apps“ umfasst 23 Seiten und soll eine Orientierungshilfe für die Praxis bieten.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Datenschutzrecht. Zwei Anlagen, nämlich eine „Anlage 1: Kurzinformation Datenschutz“ und eine „Anlage 2: Kurzinformation Verbraucherschutz“, entpuppen sich leider als bloße Aufzählung dessen, worauf App-Entwickler und App-Verkäufer hinweisen sollen, ohne aber konkrete Formulierungsbeispiele anzubieten, ohne also unmittelbar als Formulierungsmuster und Vorlage für die Praxis zu taugen.

Praktizierter Datenschutz ist ein Marketingfaktor – Anbieter und Hersteller, die sich als Datentreuhänder begreifen und nicht den Eindruck erwecken, Daten-Abzocke zu betreiben, schaffen eine Vertrauensbeziehung zu ihren Kunden. Aktive und transparente Kommunikation, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, ist der Ausgangspunkt für diese Vertrauensbeziehung. Der Leitfaden des Bundesministeriums bietet zwar noch keine konkreten Lösungen, ist aber immerhin geeignet, Sensibilität für das Thema „Datenschutz bei Apps“ zu entwickeln.

 

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